Zitat:
In §836 BGB steht dazu etwas geschrieben^^
Allerdings hatten wir heute den aktuellen Fall, dass eine Anfrage kam, was passiert, wenn eine Dachlawine ein Auto beschädigt hat.
Die Antwort (von denen die es wissen SOLLTEN):
Dafür besteht keine Haftung.
Also leistet garkeiner.
Allerdings war das Argument hierbei, dass man weiß, dass man unter einem Dach bei Schneeschmelzen kein Auto parkt.
Der Postbote kann sich indess kaum weigern, bei Schneeschmelzen zu verteilen...
Aber kann man dam Vermieter zumuten, aufs Dach zu klettern und zu schippen? :P
§836BGB sagt, dass die Ersatzpflicht nicht eintritt, sofern die verkehrsübliche Sorgfalt vom Eigentümer getroffen wurde.
War diesem nun indess bekannt, dass sich Lawinen lösen, dann sollte er darauf aufmerksam machen, denn ein normal denkender Mensch würde das tun - hierfür steht meines Erachtens "verkehrsüblich"
Zitat:
Ob der Hausbesitzer im vollen Umfang haften muss, ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. Auch Autofahrer haben eine Sorgfaltspflicht, müssen sich manchmal eine Mitschuld zurechnen lassen. So könnten insbesondere Ortskundige bei Tauwetter mit abgehenden Dachlawinen rechnen.