real. chance anfechtung pol. aussage? (Geplaudere Forum)
zum thema:
bin 17.12.09 zu flott unterwegs gewesen, polizei ist mir gefolgt und hat mich irgendwann angehalten.
er brüllte mir ins auto, worauf ich ihn gebeten hab, er möge leiser reden, da ich ihn auch so gut verstehe. dann ging das spiel los...papiere kontrollierte der eine, der andere wollte sich verbandskasten und warndreieck zeigen lassen.
danach wollte er mir eine verkehrsbelehrung geben und maulte mich voll, ich soll ruhig sein und zuhören.
ich hatte weder zeit noch bock ihm zuzuhören, sagte ihm ich bin einsichtig dass ich zu schnell gefahren bin (50er bereich ~70 gefahren, tempomat).
"sie sind nicht einsichtig! sie sind teilweise 90 gefahren, wir hatten mühe dran zu bleiben." ganz genau.
er war aber noch nicht zuende mit dem geschichtenerzählen:
"wir werden dafür sorgen, dass sie ein fahrverbot und eine nachschulung bekommen!"
auf meinen einwand, dass ich ohne punkte die letzten 3jahre bin und schon 10jahre auto fahre, entgegnete er nur "glauben sie mir, wenn wir das beide schreiben, dann bekommen sie das."
sowas nennt man wohl antipathie was sie in dem moment in mir sammelte. ich hab den mund gehalten, sonst hät ich was dummes gesagt...garantiert.
hab mir bloß seine dienstnummer geben lassen.
heute bekomm ich nun post. anhörung zu owi. ...nach abzug toleranz 26km/h innerorts zu schnell...gemessen durch hinterherfahren.
3pkt und bissl kohle.
ich werd morgen meinen anwalt fragen, aber hab ich überhaupt ne chance? zwei polizisten die bezeugen werden, dass ich viel zu schnell war...
ja ich bin zu schnell gefahren, aber 1000000%ig mit tempomat 70, max 71km/h!
Hallo angry81,
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Gruß
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muDd
05.01.2010 | 19:59:26
ist nicht gültig.
wir sind nit in österreich. hinterherfahren ohne aufnahme ist vor gericht nicht zugelassen....
die sollen sich ihr weihnachtsgeld woanders holen :D
Welche Beweise sollen den vorliegen,Videoaufnahme, oder das alleinige ablesen von Tacho durch den Polizisten?(die könnten ja auch bissel Gas gegeben um hinterher zu kommen und dabei abgelesen haben)
Denke letzteres sollte für einen Anwalt kein Problem darstellen.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Boa
05.01.2010 | 20:07:37
Womit wurde die Überschreitung festgestellt?
Nur durch hinterherfahren ...ohne Video ohne ein geeichtes Gerät?
Wie solln das gehn?
Das was jetzt die Frage ist....
Ist es zulässig-----durch hinterherfahren----- ????
Hab das selbe gehabt....
Polizei hat ein Auto kontrolliert.... ich musste an einer Kreuzung stoppen.....
hab dann mit meinem Calibra einen satten start hingelegt...
Haben mich mit 3 Autos "verfolgt" und mich dann vor meiner Haustür angehalten.
Waren sehr freundlich und sie meinten selber das ich Glück gehabt hab das sie mir nichts nachweisen können.... war da noch recht Jung :-)
Ich denke der Anwalt wird dich da raus boxen.
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
darf man überhaupt tachoablesen als beweisstück nehmen? war deren tacho geeicht? ich glaube nicht ^^ denke mal nen anwalt kann da was machen, hört sich alles sehr schwammig an.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Tipp:
Zitat:
war deren tacho geeicht?
(Zitat von: b-mw-323)
Mein mal gelesen zu haben, das Tachos in allen Polizeifahrzeugen geeicht sind.
Aber da gehört wohl schon bissel mehr dazu,
als einfach hinter her zu fahren und mal kurz den Tacho ablesen,
können ja auch nen Zwischenspurt hingelegt haben.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
mb100
05.01.2010 | 20:43:03
Zitat:
kommt wenn es hart auf hart kommt auf den richter an.
ist der pro-polizei haste verloren, wenn nicht, dann das gegenteil ;)
sonst gibt es dazu noch nen urteil.
OLH Hamm Az: 1 Ss OWI 265/07
http://www.gratisrecht.de/verkehrsrecht/polizei-darf-geschwindigkeit-schaetzen.html
(Zitat von: Gr33nAcid)
Das OLG Hamm ist berühmt für ne teilweise sehr merkwürdige Rechtssprechung. Will sagen: wenn ich für irgend ne Arbeit ne Gegenansicht zur h.M. brauch, dann such und nehm ich sehr gern ein Urteil aus Hamm...
Ich würd die Sache auf jeden Fall dem Anwalt übergeben.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
knax
05.01.2010 | 21:11:00
Die Tachos sind bei der Polizei geeicht.
Meines Wissens nach darf die Polizei nur "Schrittgeschwindigkeit" nach Auge messen. Ja, habe den Link zu dem Urteil gesehen. Mich würde aber mal interessieren, ob der Polizist aus dem Urteil am Strassenrand stand oder auch hinterher fuhr. Also mal die Rahmenbedinungen.
Sprich: Mit 50 inner verkehrsberuhigten Zone und die schätzen dich zu schnell - dann isses so.
Würde da auf jeden fall Veto einlegen. Beim Videobeweis durch hinterherfahren ist doch auch immer eine gewisse Messstrecke erforderlich, damit das vor Gericht verwertbar ist.
Mfg
Florian
Zitat:
Die Tachos sind bei der Polizei geeicht.
Mfg
Florian
(Zitat von: knax)
sind sie nicht
...und um gleich mal auf die Messmethode ansich zu sprechen zu kommen
Messungen durch hinterherfahren sind erlaubt
a) bestimmte Strecke (glaub es waren mindestens 400 Meter)
b) gleichbleibender Abstand
c) Messtoleranz 20% Abzug vom Tachowert
es war ein stino streifenwagen. schätzen, dass ich zu schnell war, ist kein thema. aber wer will mir erzählen, er kann zwischen 20 und 26km/h unterscheiden?
wenn man geschwindigkeit nicht durch ablesen des tachos ermitteln darf, dann sollte es egal sein, wie der richter eingestellt ist.
aber mal ne andere frage, würden die wirklich nen bescheid rausschicken, von dem sie wissen, dass er keine rechtliche grundlage hat?
ich persönlich halte diese Methode für das wohl ungenaueste, was es gibt (deshalb mach ich sowas auch nicht :-))...rechtssicher nur bei wirklichen hohen Geschwindikeiten, über nen längeren Zeitraum und nicht son Pullerkram
Zitat:
...und um gleich mal auf die Messmethode ansich zu sprechen zu kommen
Messungen durch hinterherfahren sind erlaubt
a) bestimmte Strecke (glaub es waren mindestens 400 Meter)
b) gleichbleibender Abstand
c) Messtoleranz 20% Abzug vom Tachowert
(Zitat von: E36-Freak)
durch jeden streifenwagen? wo leben wir denn? es gibt KEINE beweise für den verstoß bzw die höhe der überschreitung. nur zwei polizisten, die sich durch mein verhalten beweisen mussten!?
Genauso isses, glaubs mir oder lass es sein
Zitat:
aber mal ne andere frage, würden die wirklich nen bescheid rausschicken, von dem sie wissen, dass er keine rechtliche grundlage hat?
(Zitat von: angry-playboy)
Es gibt bestimmt leute die dadurch eingeschüchtert werden und die Strafe annehmen.
Damit hätten die Bu.... erreicht was sie wollten, Dir einen reinwürgen.
Leg wiederspruch ein und übergeb es Deinem Anwalt.
Denke nicht das die ohne Videobeweis ne chance haben.
MFG Mario
No hope Left!
Zitat:
es war ein stino streifenwagen. schätzen, dass ich zu schnell war, ist kein thema. aber wer will mir erzählen, er kann zwischen 20 und 26km/h unterscheiden?
wenn man geschwindigkeit nicht durch ablesen des tachos ermitteln darf, dann sollte es egal sein, wie der richter eingestellt ist.
aber mal ne andere frage, würden die wirklich nen bescheid rausschicken, von dem sie wissen, dass er keine rechtliche grundlage hat?
(Zitat von: angry-playboy)
darf es doch. also ab zum anwalt und schlau machen.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
würde mal über eine dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken. begründung wäre dann halt inkorrektes verhalten dir gegenüber und mutmaßung eines tatbestandes etc. p.p.. die kollegen dürfen davon soweit wie ich weiß nur drei stück erhalten. wenn es bei mir hart auf hart kam hat dies immer gezogen......
Widersprich nie einer Frau. Warte einfach bis Sie sich selbst widerspricht.
Als erstes mal, eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese wird dann so verfasst, das es viele Seiten sind. Egal was drinsteht, es müssen nur viele Seiten sein. Den jeder Polizist muß auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit der gleichen Seitenanzahl antworten.Dann zu einem Anwalt. Zur Tachoeichung bei Polizeifahrzeugen kann ich nur sagen, die sind geeicht. Messen durch hinterherfahren ist möglich und erlaubt, wenn es sich nachweislich um eine Strecke über min. 400Meter handelt. Hiervon werden dann die Ortsüblichen Tolleranzen abgezogen. Sollte es dann zu einer Verhandlung kommen, mußt du die beiden gegeneinander ausspielen. Der eine hat das gesagt, der andere hat was anderes gesagt. Ich habe das Spielchen schon mitgemacht und spreche aus Erfahrung. Mir wurde ein Rotlichtverstoß angelastet und beide B...en haben etwas anderes gesagt.Es bezog sich hier auf die Zeit des Rotlichtes. Der eine sagte 3 Sec. der andere sprach von5 Sec. Also auf die Feinheiten bei einer Verhandlung achten.
Zitat:
aber mal ne andere frage, würden die wirklich nen bescheid rausschicken, von dem sie wissen, dass er keine rechtliche grundlage hat?
(Zitat von: angry-playboy)
logisch machen die sowas, probieren kostet die ja nichts.
Es gibt genügend leute die sowas zahlen weilse schiss ham oders net besser wissen würde ich sagen.
würd auf jeden zum anwalt, s gibt ja net mal n beweis, kein video, kein foto, nix.
nur die meinung der 2 cops die sauer auf dich waren.
ich würd net mal 20kmh zuviel zahlen, es sei den die könnens beweisen.
und ich bezweifel das die im gleichbleibenden abstand hinter dir her sind ne ganze weile...
da sind soviel toleranzen drin, des kann man gar net genau festlegen die überschreitung.
sagmer so die hätten dich mündl. verwarnen können, ok , mehr aber nicht.
ich wär auf 180, das is reine schikane und willkür
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Was einen nicht umbringt, härtet ab !
Zitat:
Den jeder Polizist muß auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit der gleichen Seitenanzahl antworten
(Zitat von: Old Men)
hammerhart...wo hast Du das denn her?
99% der Polizeifahrzeuge haben ungeeichte Tachos...1% haben geeichte, dazu gehört u.a. der ziviule PPS-Wagen mit Videoeinrichtung, sonst sinds halt ganz normale Fahrzeuge, wie sie im Werk vom Band laufen
das isf Fakt...