Ok.
Also Soli hat sich erledigt.
Zitat:
Dabei ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid wegen des Solidaritätszuschlags mittlerweile nicht mehr notwendig. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin hin. Das Bundesfinanzministerium hatte Mitte vergangener Woche angekündigt, den "Soli" rückwirkend für den Veranlagungszeitraum von 2005 an nur unter Vorbehalt zu erheben. Damit würden die Steuerbescheide automatisch offen gehalten, erklärt der BdSt.
Quelle Spiegel Zitat:
der Zug für 2007 ist abgefahren, Du hast einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen. Den Bescheid wirst Du ja schon länger haben.
Ja hab ich schon länger. Hab da wohl nicht aufgepasst... Naja ok. Verbuch ich als Lehrgeld.
Zitat:
Für 2008 Einspruch innerhalb eines Monats einreichen und Riester-Bescheinigung mitschicken. Angegeben hast Du die Beträge ja schon - oder? Grundsätzlich brauchst Du bei der Abgabe keine Belege mit einreichen. Wenn das FA Belege sehen will, werden die sich schon melden.
Hab ich angegeben wurde aber abgelehnt, weil diese Bescheinigung fehlt.
Die haben mich auch nicht angeschrieben, dass sie die fehlende Bescheinigung haben wollen.
Aber ich schreibs dann einfach mit Einspruch. Denke mal das dürfte kein Problem geben. Einspruchsfrist läuft noch.
Zitat:
Was ich persönlich machen würde, sich bei einem Lohnsteuerhilfeverein anzumelden, kostet nicht die Welt und die können die kompetent ( meistens) deine Fragen beantworten und dir weiter helfen.
Naja. Finde ich schon. Außerdem mache ich sowas gerne.
Bearbeitet von: herr_welker am 09.12.2009 um 11:44:37