Versicherungsbetrug (Geplaudere Forum)
Hallo leute, habe mal eine frage unzwar hatte ich vor einigen Monaten einen Verkehrsunfall gehabt, wo mir einer hinten drauf gefahren ist. Polizei kam und die schuld Frage war klar, der andere hatte natürlich schuld.
So vor 2-3 Monaten habe ich dann von der Polizei einen schreiben bekommen wo ich Vorgeladen war als beschuldigter wegem den Verkehrsunfall.
Polizei meinte das die mitbekommen hätten das einer gemeint hat das ich den Verursacher also der, der bei mir reingefahren ist, kannte und mit ihm abgesprochen hätte das er mir reinfahren soll.
Namen wollten mir natürlich nicht sagen wer mich angezeigt bzw wer das gesagt hat....
Durch diesen Verfahren habe ich immer noch nicht das Geld von der gegnerischen Versicherung zum teil noch nicht bekommen einen Teil hatten die mir schon vor dem Verfahren ausgezahlt.
Ich habe jetzt letzte Woche brief von der Staatsanwalschaft bekommen.... Das Verfahren wird eingestellt...
In dem Brief stand dann der Name der mich angezeigt hat und es war ein freund von mir, mit dem ich aber nix mehr zu tun habe.
Dieser freund war schon öffters bei der Polizei um mir irgendwas anzuhängen
Meine Frage ist, kann ich jetzt eine gegenanzeige gegen den idioten machen der mich angezeigt hat??
Ich musste mich komplett umstellen wegen diesen Verfahren da die Versicherung mir ja vorerst das Geld nicht auzahlen wollte, sind ja noch knapp 2000€ die ich bekommen muss.
Hallo PsTYLe320,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Versicherungsbetrug"!
Gruß
man sollte es mit der alten weisheit "wie du mir, so ich dir" nicht all zu ernst nehmen.
du hast mit dem nix mehr zu tun, also lass es gut sein.
persönlich sehe ich da keinen sinn drin, dem jetzt auch noch eine reindrücken zu wollen.
klar, ist verständlich das du sauer bist, aber viel bringen wird dir ne gegenanzeige auch nix. außer das die gerichte und die polizei sinnlos beschäftigt werden.
Das ist nun kein Kavaliersdelikt alá "wie du mir, so ich dir" mehr.
Das ist schon einer Unterstellung bzw. üble Nachrede übelster
Sorte. Das könnte u.U. selbst bei Deiner Versicherungen folgen
haben...
Natürlich würde ich erstmal eine Gegenanzeige machen &
Widerspruch einlegen. Ebenso eine private Anzeige auf
Sachbeschädigung gegen den Unfallgegner. Erstmal alle
Wege gehen damit die Sache am rollen bleibt.
BMW Team Oberhavel
Das Verfahren wurde ja eingestellt.
Das Problem ist wegen dem das mir die Versicherung wegen dieser Sache vorerst nicht bezahlen wollte. Ich habe mich halt drauf verlassen das ich das Geld ja so schnell wie möglich bekomme würde und habe mir ja ein neues auto gekauft habe mir dann von meinen vater halt geld geliehen und ihn gesagt das ich ihn innerhalb nem Monat zurück gebe, und wegen dem verfahren hat sich das um fast 4 monaten verzögert und konnte ihn net das geld geben´.
und es könnte ja genauso hinten rum für mich losgehen... angenommen polzei hätte wirklich gesagt das es ein betrug ist dann hätte ich ein großes problem dank dem der mich angezeigt hat.
Es war ja kein kleiner schaden Wirtschaftlicher totalschladen ...
Hhhmm, 2000 Euro is schon en stattlicher Bertrag. Als Azubi muss ich dafür 4 Monate arbeiten und dann gehen noch andere Sachen wie Sprit usw. ab. Ich seh das also net als Kavaliersdelikt an.
Desweiteren, wenn dein "Kollege" sowas schon öfter gemacht hat, wird er sich nach der Aktion wohl net zufrieden geben und sowas weiterhin machen, was ich wohl auch unterbinden würde. Würde auf jeden Fall dagegen vorgehen, allein schon wegen dem Geld welches dir zusteht.
Gibt hier ja auch mehrere Geschädigte. Dich in mehrfacher Hinsicht (Geld, möglicher Betrug der Aktenkündig ist bei Versicherung und Polizei), dein Vater weil er auch auf sein Geld wartet......
fwd car's don't drift,... they ass-drag!
mb100
05.12.2009 | 13:17:40
Zitat:
Ebenso eine private Anzeige auf Sachbeschädigung gegen den Unfallgegner.
(Zitat von: Nicore)
Was genau meinst Du damit? Ne strafrechtliche Anzeige? Ne zivilrechtliche Schadenersatzklage?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
würde ihn anzeigen wegen rufmord
Zitat:
würde ihn anzeigen wegen rufmord
(Zitat von: e30 fleywa)
Denke du meinst Verleumdung und evtl noch ne Falschaussage.
Mfg
Bearbeitet von: jochen78 am 05.12.2009 um 16:11:28
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
mb100
05.12.2009 | 16:16:16
Zitat:
würde ihn anzeigen wegen rufmord
(Zitat von: e30 fleywa)
Gibts net - jedenfalls strafrechtlich gesehen. Ich würds - wenn überhaupt - mit ner ganz normalen falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) probieren. Interessant wäre zu wissen, warum die StA das Verfahren eingestellt hat.
Zitat:
Denke du meinst [...] ne Falschaussage.
(Zitat von: jochen78)
Dazu fehlt eine Aussage vor Gericht...
Verleumdung könnte klappen. Aber ich persönlich find den Weg über die falsche Verdächtigung wesentlich einfacher...
Bearbeitet von: mb100 am 05.12.2009 um 16:20:55
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
ja mit rufmord meinte ich, dass er jetzt als versicherungs betrüger bei seiner versicherung dasteht
Verfahren wurde eingestellt weil er gar keine bzw net hilfreiche beweise hatte.
Dazu wurde ja auch noch der verursacher vorgeladen der natürlich auch die gleiche anzeige ich wie ich bekommen hat.
Haben halt überprüft ob wir in irgendeiner beziehung standen, was natürlich nicht der fall war, weil wir uns ja überhaupt nicht kannten und unfall ist ja auch noch mit einem Malteser fahrzeug passier, war ja kein leihwagen oder was ähnliches.
Ich habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet mal gucken was der alles rausholen kann.
Habe erfahren das der schon mehrere anzeigen hat, und das auch nicht kleine...
ich hoffe mal das mein Anwalt was rausholen kann, weil so wird er glaub ich nie ruhe geben weiß auch nicht warum der sowas macht .