Zitat:
ok das heist also das das kfz welches ich besitze mit der 21er abhnahme getüvt ist?
also muss ich nicht nochmals zusätzlich zum tüv/au machen lassen und kanns gleich anmelden?
(Zitat von: pat)
Das hängt davon ab. Müßte eigentlich aus dem Bericht hervor gehen. Wenn die 21er nur wegen einer Eintragung gemacht wurde, ersetzt sie keine HU. Wurde sie gemacht, weil keine Papiere für das Fahrzeug da waren, ist die HU enthalten.