Zitat:
servus,
hab nen kollegen 350€ geliehen MIT schuldschein, die frist ist schon seit 2 wochen abgelaufen aber bis jetzt kahm noch kein cent
stattdessen jedesmal neue lügen etc.
er geht auch nicht mehr an meine anrufe drann
habe ich mit einem schuldschein wirklich chansen mein geld wieder zu bekommen? also über einen anwalt
was würde mich sowas kosten, bin nicht rechtschutzversichert
ohne RS Versicherung würde ich nicht zum Anwalt gehen.
Schreibe ihm ein Einschreiben, wo du auch rechtliche Schritte unter Fristsetzung androhst.
Er wird dann sicherlich reagieren, weil er weiss, wie teuer sowas werden kann.
Es sei denn, ihm ist das egal..wer auf 35o euro angewiesen ist, wird wohl kaum in
wirtschaftlich geordneten Verhältnissen leben und von keiner Bank was bekommen.
Entsprechend könnte seine Schufa aussehen. Dann siehst du das Geld sicher nicht wieder..
Viel Glück
die anwalts kosten trägt dann der schuldner oder? wie lange dauert so ein verfahren?
bin soooo sauer aber andererseits auch froh einen schuldschein gemacht zu haben(Zitat von: e30 fleywa)
Zitat:
Ganz einfache Kiste und mit minimalem Einsatz von Finanzmitteln zu bewerkstelligen.
Du hast ja einen (fälligen) Anspruch gegen deinen "Freund", diesen kannst du, sollte es soweit kommen, ja auch beweisen.
Also geht es ins Mahnverfahren. Dazu braucht man keinen Anwalt und kann das ganz bequem von zu Hause aus machen.
Aufg www.online-mahnantrag.de wurde von den Mahngerichten offiziell eine Internetseite eingerichtet, um den Bürgern diesen (doch recht unbekannten) Weg zu erleichtern.
Du beantragst also den Mahnbescheid, ein Blatt Papier, welches dich berechtigt deine Forderung durchzusetzen. Zu vergleichen ist das mit einem Urteil, nur ohne das lästige Vorgeplänkel. Kostet allerdings, vergleichbar billige, 26€ ( Die bezahlst du ersteinmal, bekommst sie aber wieder)
Dein Freund bekommt dann einen Mahnbescheid vom Gericht. Er hat dabei die Möglichkeit dagegen Widerspruch zu erheben. Tut er das nicht, so bekommst du dein "Urteil" sofort und kannst es vollstrecken lassen - auf seine Kosten natürlich.
Geht er innerhalb von 4 Wochen in Widerspruch, musst du eine Anspruchsbegründung schreiben, in der du darlegst, warum das Geld deines ist. Das ist eine ganz einfache Formalie und sollte Keinem schwer fallen zu schreiben.
Danach kommt es zur Anhörung, in der du alles noch einmal mündlich erzählen darfst. In deinem Falle wird dann mit größter Wahrscheinlichkeit zu dienen Gunsten entschieden und du bekommst auch hier dein "Urteil". Das kannst du wiederrum vollstrecken lassen und bekommst das Geld und deine Auslagen von deinem Freund. Der Gerichtsvollzieher würde dafür schon sorgen.
Abschreckend ist natürlich auch hier der etwas erhöhte Aufwand, welcher aber in keinem Verhältnis dazu steht, 350€ einfach abzuschreiben.(Zitat von: Runnerz)
Zitat:Zitat:
Ganz einfache Kiste und mit minimalem Einsatz von Finanzmitteln zu bewerkstelligen.
Du hast ja einen (fälligen) Anspruch gegen deinen "Freund", diesen kannst du, sollte es soweit kommen, ja auch beweisen.
Also geht es ins Mahnverfahren. Dazu braucht man keinen Anwalt und kann das ganz bequem von zu Hause aus machen.
Aufg www.online-mahnantrag.de wurde von den Mahngerichten offiziell eine Internetseite eingerichtet, um den Bürgern diesen (doch recht unbekannten) Weg zu erleichtern.
Du beantragst also den Mahnbescheid, ein Blatt Papier, welches dich berechtigt deine Forderung durchzusetzen. Zu vergleichen ist das mit einem Urteil, nur ohne das lästige Vorgeplänkel. Kostet allerdings, vergleichbar billige, 26€ ( Die bezahlst du ersteinmal, bekommst sie aber wieder)
Dein Freund bekommt dann einen Mahnbescheid vom Gericht. Er hat dabei die Möglichkeit dagegen Widerspruch zu erheben. Tut er das nicht, so bekommst du dein "Urteil" sofort und kannst es vollstrecken lassen - auf seine Kosten natürlich.
Geht er innerhalb von 4 Wochen in Widerspruch, musst du eine Anspruchsbegründung schreiben, in der du darlegst, warum das Geld deines ist. Das ist eine ganz einfache Formalie und sollte Keinem schwer fallen zu schreiben.
Danach kommt es zur Anhörung, in der du alles noch einmal mündlich erzählen darfst. In deinem Falle wird dann mit größter Wahrscheinlichkeit zu dienen Gunsten entschieden und du bekommst auch hier dein "Urteil". Das kannst du wiederrum vollstrecken lassen und bekommst das Geld und deine Auslagen von deinem Freund. Der Gerichtsvollzieher würde dafür schon sorgen.
Abschreckend ist natürlich auch hier der etwas erhöhte Aufwand, welcher aber in keinem Verhältnis dazu steht, 350€ einfach abzuschreiben.(Zitat von: Runnerz)
wo haste denn diesen quark her ? ein teil stimmt etwas, der große teil ist käse.
und nicht vergessen: der beste vollstreckungsbescheid nützt nichts, wenn auf der anderen seite nichts zu holen ist.(Zitat von: Michael(H))
Zitat:
für rechtsberatungen sind die angehörigen dieser berufsgruppe zuständig; u.u. kann man auch bei der rechtsantragstelle des jeweiligen amtsgerichts auskünfte erhalten.
trotzdem immer interessant, was hier immer wieder für aussagen juristischer natur gemacht werden.(Zitat von: Michael(H))
Zitat:Zitat:
für rechtsberatungen sind die angehörigen dieser berufsgruppe zuständig; u.u. kann man auch bei der rechtsantragstelle des jeweiligen amtsgerichts auskünfte erhalten.
trotzdem immer interessant, was hier immer wieder für aussagen juristischer natur gemacht werden.(Zitat von: Michael(H))
hackt doch nicht so auf ihm rum, wie das problem am besten angegangen wird hat er doch hier geschrieben.(Zitat von: KTMschnee)