Zitat:
Hallo Berg,
es ist i.d.R. so, wie Sonic es geschrieben hat.
Der Kabelbrand selbst ist versichert, Folgeschäden jedoch nicht.
D.h., du bekommst die Material- und Lohnkosten des Kabels erstattet,
mehr aber auch nicht.
Wohlgemerkt: i.d.R. !
Gruß Bardock(Zitat von: Bardock)
Zitat:
Ich würde die jeweiligen Bedingungen noch mal lesen, alles andere ist Spekulation.
Bei mir steht übrigens keine Einschränkung in richtung Kabelbrand drin!
Bei mir ist Brand versichert und das wars, sprich nicht nur der Kabelbaum sondern alles was mit ankokelt. :)(Zitat von: Maveric)
Zitat:
Das wäre ja ein Traum. Bin leider in der Arbeit und habe die Police nicht dabei.
Bin bei der HUK24 versichert.
Gruß Christian(Zitat von: Bergibmw)
Zitat:
"durch Kurzschluss an der Verkabelung des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen."
Gruß
Enrico(Zitat von: RedGecko)
Zitat:
Ja Christian,
so ist es. Nur das Kabel bzw. die nächst größere Einheit, wenn es das Kabel
nicht einzeln gibt (was selten ist).
Ich habe eben in meinen Unterlagen nachgesehen: Nur das Kabel, nicht
jedoch angrenzende Bauteile (sog. Nebenaggregate). Diese werden nur ersetzt,
wenn sie aufgrund einer sog. "offenen Flamme" zu Schaden gekommen sind.
Folgeschäden aufgrund Kurzschlüssen wie sie z.B. in einem Radio auftreten
können, sind nicht versichert. Wie gesagt: i.d.R.
Gutachter wissen, ob ein Schaden von einer offenen Flamme hervorgerufen
wurde oder nicht, und ob eine offene Flamme ursprünglich oder nachträglich
zustande gekommen ist. Das weiß ich von einem Bekannten, seines Zeichens
Ingenieur, der u.a. über genau solche Themen doziert und unterrichtet.
Ich habe mich eben durch die AKBs der Huk24 gelesen.
Das sind die allgemeinen Kraftfahrtbestimmungen.
Im Grunde kenne ich sie, ich wollte nur noch sicher gehen.
Es ist so: A.2.2.1. i.V.m A.2.1.4. i.V.m. A.2.2.7
Also so, wie ich es schon in meinem ersten geschrieben habe.
Gruß Bardock(Zitat von: Bardock)