ebay 1€ Schnäppchen. Verkäufer macht Probleme. (Geplaudere Forum)
1. Wir haben hier eine ebay Diskussionsgruppe.
2. Es gibt ein gut gefülltes ebay-Forum wo auch Offizielle mitlesen.
3. Der Verkäufer ist auch nur ein Mensch und so ein Fehler kann Dir ebenso passieren.
4. Wie würdest Du in seiner Lage reagieren?
5. Frage ihn nach seinem eigentlichen Preis bzw. versuche Dich
auf einen fairen Preis zu einigen.
An alle die hier mit solchen Sätzen kommen wie "Nimm Dir einen Anwalt".
Schonmal drüber nachgedacht das der Anwalt bezahlt werden muss?
Die Kosten muss nicht der Angeklagte tragen. Es wird kein Schadens-
ersatz verlangt weil kein finanzieller Schaden passiert ist, somit
kann kein Gericht eine Schadenssumme feststellen über die dann geklagt
wird und wovon der Kläger, sofern er sein Geld bekommt, den Anwalt
bezahlen muss. Wer jetzt hier mit Rechtschutz kommt, kann ja mal bei
seiner Versicherung spassenshalber anrufen und fragen was sie in diesem
Fall anraten würden wenn es um einen "Sachwert" von 1€ geht.
BMW Team Oberhavel
Hallo Nicore,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "ebay 1€ Schnäppchen. Verkäufer macht Probleme."!
Gruß
Tipp:
ich will garnicht zum anwalt rennen. ich möchte aber
halt auch die ware bekommen, die ich bereits bezahlt habe.
in diesem fall würde ich auf den sauren apfel beissen
und die ware rausrücken. wer fehler begeht, muss auch
fair bleiben und die konsequenzen tragen. ich verkaufe auch
über ebay und kontrolliere meine angebote vorher nochmals.
und der gute mann hat schon über 1000 bewertungen,
ist auch kein anfänger. irren ist zwar bekanntlich menschlich
aber er muss zu seinen fehlern stehen. hätte er das bei
mir gekauft, würde er auch die ware haben wollen.
Bearbeitet von - karizma325i am 12.05.2009 10:47:20
plop
12.05.2009 | 11:02:33
wenn er die ware falsch auszeichnet ist es sein pech...
ist das gleiche wie mit den fernsehern bei quelle
linker hat ausgezeichnet du hast gekauft, er hat das geld angenommen indem er dir seine kontodaten zukommen liess und du überwiesen hast, kaufvertrag!
und an den haben sich beide parteien zu halten..
soweit ich mich erinnern kann, ist mit angenommener zahlung ein gültiger kaufvertrag entstanden..
Bearbeitet von - plop am 12.05.2009 11:07:04
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Zitat:
ich will garnicht zum anwalt rennen. ich möchte aber
halt auch die ware bekommen, die ich bereits bezahlt habe.
in diesem fall würde ich auf den sauren apfel beissen
und die ware rausrücken. wer fehler begeht, muss auch
fair bleiben und die konsequenzen tragen. ich verkaufe auch
über ebay und kontrolliere meine angebote vorher nochmals.
und der gute mann hat schon über 1000 bewertungen,
ist auch kein anfänger. irren ist zwar bekanntlich menschlich
aber er muss zu seinen fehlern stehen. hätte er das bei
mir gekauft, würde er auch die ware haben wollen.
Bearbeitet von - karizma325i am 12.05.2009 10:47:20
(Zitat von: karizma325i)
1. möglichkeit: hol dir nen anwalt, geh vor gericht und verliere, zahl 2000€ anwalts- und gerichtskosten.
2. möglichkeit: lass dir dein geld zurücküberweisen, dein bruder kauft sich selber ein windschott und die sache ist gut.
3. möglichkeit: frag den verkäufer, was er für das windschott haben möchte und einigt euch auf nen fairen preis für beide.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Asko
12.05.2009 | 11:10:22
Zitat:
wenn er die ware falsch auszeichnet ist es sein pech...
ist das gleiche wie mit den fernsehern bei quelle link
er hat ausgezeichnet du hast gekauft, er hat das geld angenommen indem er dir seine kontodaten zukommen liess und du überwiesen hast, kaufvertrag!
und an den haben sich beide parteien zu halten..
soweit ich mich erinnern kann, ist mit angenommener zahlung ein gültiger kaufvertrag entstanden..
Bearbeitet von - plop am 12.05.2009 11:07:04
(Zitat von: plop)
... als Quelle dem Kunden angeboten hatte, per Vorkasse zu zahlen wußte Quelle bereits von dem Irrtum. Quelle hat den Kunden aber nicht darüber informiert, dass die Preisangabe falsch war.
Nur aus diesem Grund muß Quelle die beiden TV-Geräte zu je 199,99 € liefern.
Hätte Quelle bei dem Vorkasse-Angebot den korrekten Preis angegeben, hätte Quelle nicht liefern müssen.
Ich sehe hier auch keine Willkür -> GANZ ANDERER SACHVERHALT !
Ich hab gestern abend auch mit entsetzen festgestellt das mein artikel nur für 1 Euro wegging...hatte den Versand sehr hoch angesetzt, jetzt wohnt der Käufer in der gleichen Stadt...was solls, der wird das ding anholen, mir einen euro in die hand drücken und ich hab noch nicht mal meine kosten raus fürs einstellen...damit muss man eben leben!
love sucks
Zitat:
ich will garnicht zum anwalt rennen. ich möchte aber
halt auch die ware bekommen, die ich bereits bezahlt habe.
(Zitat von: karizma325i)
Und Du bist schon den Weg über die ebay-Abwicklung
"Unstimmigkeiten online melden" gegangen?
BMW Team Oberhavel
mikV8
12.05.2009 | 12:35:53
Zitat:
Ich hab gestern abend auch mit entsetzen festgestellt das mein artikel nur für 1 Euro wegging...hatte den Versand sehr hoch angesetzt, jetzt wohnt der Käufer in der gleichen Stadt...was solls, der wird das ding anholen, mir einen euro in die hand drücken und ich hab noch nicht mal meine kosten raus fürs einstellen...damit muss man eben leben!
Naja, vielleicht ist's ja ein Netter und läd dich noch, als kleine Entschädigung, zum Essen ein. Ich würds so machen. :-)
Zitat:
An alle die hier mit solchen Sätzen kommen wie "Nimm Dir einen Anwalt".
Schonmal drüber nachgedacht das der Anwalt bezahlt werden muss?
Die Kosten muss nicht der Angeklagte tragen. Es wird kein Schadens-
ersatz verlangt weil kein finanzieller Schaden passiert ist, somit
kann kein Gericht eine Schadenssumme feststellen über die dann geklagt
wird und wovon der Kläger, sofern er sein Geld bekommt, den Anwalt
bezahlen muss. Wer jetzt hier mit Rechtschutz kommt, kann ja mal bei
seiner Versicherung spassenshalber anrufen und fragen was sie in diesem
Fall anraten würden wenn es um einen "Sachwert" von 1€ geht.
(Zitat von: Nicore)
Es wird auf Herausgabe der Ware oder Neubeschaffung (Schadenersatz) geklagt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verlierer. In diesem Fall höchstwahrscheinlich der Verkäufer.
Mir wurde auch schonmal was zu einem unglaublich günstigen Preis aus einer Laune heraus verkauft. Allerdings nicht bei Ebay, sondern in echt. Ich hatte den Kaufvertrag, der ist so gut wie eine gewonnene Auktion.
Der Verkäufer musste die Ware herausgeben zu dem Preis, oder mir Ersatz (Neuware) besorgen. Alternativ Schadensersatz in Höhe des Neupreises.
Ich hab die Ware dann bekommen. Die Anwaltskosten musste mein Gegener tragen.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
Zitat:
ich will garnicht zum anwalt rennen. ich möchte aber
halt auch die ware bekommen, die ich bereits bezahlt habe.
(Zitat von: karizma325i)
Und Du bist schon den Weg über die ebay-Abwicklung
"Unstimmigkeiten online melden" gegangen?
(Zitat von: Nicore)
Also, 15 minuten nachdem ich die ware gekauft habe, hat
der liebe verkäufer es ebay gemeldet,
das er die transaktion abbrechen möchte. was ich natürlich abgelehnt habe.
und dann gingen paar mails mit dem verkäufer rein raus. bla bla halt.
dann hat er einfach so den artikel wieder eingestellt. mit einem startpreis
von 1€.
jetzt habe ich diese auktion ebay gemeldet, dass ich die ware eigentlich gekauft hab, er es aber nicht für 1€ hergeben möchte.
Lustig finde ich an diesem Treat das es gerade auch einen gab an dem sich ein Verkäufer (forums-Mitglied) zu Wort gemeldet hat was er machen könnte weil er sein Teil nicht so billig hergeben wollte...
Überlegt Euch mal beide Seiten und dann handelt fair danach!
Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort)
Zitat:
Es wird auf Herausgabe der Ware oder Neubeschaffung (Schadenersatz) geklagt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verlierer. In diesem Fall höchstwahrscheinlich der Verkäufer.
(Zitat von: Stefan177)
Dafür brauchst Du einen Titel und demnach eine Akte, denn
nur das Gericht kann den "Schaden" festlegen bzw. über den
Antrag auf Summe X,-€ entscheiden. Da reicht der Brief vom
Anwalt nicht. :) Den zahlt man immer schön selber.
BMW Team Oberhavel
Zitat:
Zitat:
Es wird auf Herausgabe der Ware oder Neubeschaffung (Schadenersatz) geklagt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verlierer. In diesem Fall höchstwahrscheinlich der Verkäufer.
(Zitat von: Stefan177)
Dafür brauchst Du einen Titel und demnach eine Akte, denn
nur das Gericht kann den "Schaden" festlegen bzw. über den
Antrag auf Summe X,-€ entscheiden. Da reicht der Brief vom
Anwalt nicht. :) Den zahlt man immer schön selber.
(Zitat von: Nicore)
Den Brief vom Anwalt zahl ich garantiert nicht selber. Und der reicht meistens schon. Falls er nicht reicht, kriegst du deinen Titel. Die Schadenshöhe legt der BMW ETK fest.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
Naja, vielleicht ist's ja ein Netter und läd dich noch, als kleine Entschädigung, zum Essen ein. Ich würds so machen. :-)
(Zitat von: mikV8)
ich glaub mein Beziehungsstatus sagt mehr als tausend Worte... :)
Auserdem wirkt bei mir keine Art von Anmache...erstrecht die ganzen Sprüch nich...momentan könnt Brad Pit vor mir stehen und ich würd ihm die Tür vor der Nase zuknallen. Und das will verdammtnochmal was heißen ;)
bitt...b2t
Bearbeitet von - BMWluder88 am 12.05.2009 18:08:44
love sucks
Sorry Leute aber ich find das sowas von assig was ich hier lese!
Ich mein es ist offensichtlich dass der Typ einen Fehler gemacht hat.Das Ding ist mind. 100€ Wert. Klar hast du (Käufer) das Angebot wahrgenommen und gekauft.Somit besteht ein gültiger Kaufvertrag. Aber versetz du dich doch mal in seine Lage...
"...in den sauren Apfel beißen" ...
Wenn ich sowas schon lese...armes Deutschland: "Geh zum Anwalt..."
Also noch assozialer geht es kaum!
Zitat:
Sorry Leute aber ich find das sowas von assig was ich hier lese!
Ich mein es ist offensichtlich dass der Typ einen Fehler gemacht hat.Das Ding ist mind. 100€ Wert. Klar hast du (Käufer) das Angebot wahrgenommen und gekauft.Somit besteht ein gültiger Kaufvertrag. Aber versetz du dich doch mal in seine Lage...
(Zitat von: UralAbi)
seh ich ähnlich, aber wenn der vk der kf wäre würde er auch so einsichtig handeln? ich denke nicht
Zitat:
Zitat:
Sorry Leute aber ich find das sowas von assig was ich hier lese!
Ich mein es ist offensichtlich dass der Typ einen Fehler gemacht hat.Das Ding ist mind. 100€ Wert. Klar hast du (Käufer) das Angebot wahrgenommen und gekauft.Somit besteht ein gültiger Kaufvertrag. Aber versetz du dich doch mal in seine Lage...
(Zitat von: UralAbi)
seh ich ähnlich, aber wenn der vk der kf wäre würde er auch so einsichtig handeln? ich denke nicht
(Zitat von: angry-playboy)
Ich weiß schon was du meinst ;)
Darum geht es ja in diesem Fall nicht.Es muss ja nicht jeder gegen jeden sein verstehst du was ich meine?
Mir ist mal etwas ähnliches passiert.Ich habe eine DigiCam für 65€ gekauft (Marktwert ca.300€).Ähnlicher Fehler nur anderer Markt.
Der Verkäufer hat mich sehr freundlich um entschuldigung gebeten und vorgeschlagen dass wir uns darauf einigen den KV nichtig zu machen.
Ich versetz mich bei sowas immer in die Lage des "Gegners"...Jeder macht mal Fehler...
Egal hat eh keinen Sinn hier...
Ein "Titel" ist nur dann rechtsgültig, wenn der "Gegner", in diesem Fall der Verkäufer, keinen Widerspruch einlegt.
Tut er das, stehst Du wieder am Anfang und kannst die Geschichte über nen Anwalt einklagen.
....muss ja jeder selber wissen was er tut, ich hätte jedenfalls keinen Bock, wegen vielleicht hundert Glocken zum Anwalt zu rennen und meiner Forderung Nachdruck zu verleihen
Hier gehen ja einige schon offensichtlich bei 5 Euro zum Rechtsbeistand...
kein Wunder das die Gerichte fast alles einstellen
Zitat:
ich hätte jedenfalls keinen Bock, wegen vielleicht hundert Glocken zum Anwalt zu rennen
(Zitat von: E36-Freak)
Da reicht ein Anruf. Ortstarif, Flatrate. Kostet nichts. Dauert nicht lange. ^^
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Hammer Thema :-)
Warum einigst du dich nicht mit dem Verkäufer auf einem "normalen" Weg???
Da wirst du evtl. noch etwas rausholen können. Weil solltest du dich nicht so mit ihm einigen können, hast nur bissle ärger gehabt :P. Ich denke du wirst höchstwahrscheinlich von EBAY`s Seite aus den Ratschlag bekommen, die Transaktion abzubrechen.
Aber warte doch einfach mal die Reaktion von EBAY ab.... wenn du jetzt schon einen offenen Support hast...
Einen Anwalt einschalten finde ich in diesem Fall total lächerlich und völlig überzogen.... (die Verhältnismäßigkeiten sind hier ja gar nicht gegeben!)