Zitat:
40mm muss Restgewinde sein steht auch im Gutachten. Wenn de dann beim TÜV warst kannste ihn runter drehen steht ja nicht im Gutachten drin das du 40mm Restgewinde haben must. Hatt doch jeder der ein GW-Fahrwerk hat gemacht. ODER???
(Zitat von: S4 KILLER)
Ich hab es nicht gemacht,weil schon tief genug eingetragen.
außerdem ist das bei Kontrollen zu leicht raus zu bekommen,ob da nachträglich rum geschraubt wurde,da die Maße wie Restgewinde oder Abstand Rasdnabe-Kotflügel im Schein vermerkt werden,zumindest bei mir war es so, und die Polizei hat das des öfteren bei mir kontrolliert.