Zitat:
@ E30-Checker:
Auf jedem im Fahrzeug verklebten Stück der Folie muß ein Aufdruck mit der Genehmigungsnummer (Entweder KBA-Nr. oder E-Prüfzeichen) vorhanden sein. Ist ein E-Prüfzeichen vorhanden, so werden keine zusätzlichen Unterlagen und auch keine Eintragung benötigt, ist eine KBA-Nummer vorhanden, so muß die dazugehörige ABE mitgeführt werden. Folien, für die es nur ein Teilegutachten gibt, sind mir nicht bekannt, in so einem Falle müßte dann ebenfalls eine KBA-Nr. vorhanden sein. Ist auf der Folie nichts gergleichen vorhanden, so ist die Folie in Deutschland unzulässig.
(Zitat von: daniel.krueger)
Da stimm ich dir vollkommen zu, aber:
Ich möcht garnicht wissen was die Tschechen da für Folie verwendet haben als sie den BMW geklaut haben . Ich geh mal davon aus das da keine KBA Nummer oder dergleichen drauf ist, sonst hätt er das ja wohl hoffentlich mit reingeschrieben.