jetzt hab mal ärger an der backe wegen eines verkaufs.
es geht um diese auktionhab das teil mit dem hinweis "WAHRSCHEINLICH wackelkontakt" verkauft und als bastlerware ohne garantie und rücknahme.
es kommt wie es kommen musste der käufer schrieb mich jetzt am we an er hat das teil prüfen lassen und es sein kein wackelkontakt.
ich habe ihm schrott verkauft und er will entweder sein geld zurück oder ich soll ihm eine neue leuchte schicken.
hab ihm geantwortet das ich weder geld schicke noch ihm eine neue lampe kaufe. in der artikelbeschreibung steht ja nunmal eindeutig drin, das es aus meiner laien-sicht wahrscheinlich ein wackler ist (mal ging sie mal nicht) und ich sie als bastlerware ohne rücknahme und garantie verkaufe.
reicht meine beschreibung in der artikelbeschreibung aus um mich vor weiterem ärger zu schützen? arglistig hab ich ihn nicht getäuscht. hab meine vermutung als solche auch dargelegt und nichts von definitivem fehler geschrieben.
was sagt ihr?