wie schon geschrieben worden, heißt es "Kurzzeit-Kennzeichen"!
Es hat mir letztes Jahr ca. 105 Euro gekostet (5 Tage) + die Kennzeichen!
Die 105 Euro werden dann verrechnet, wenn man bei dieser Versicherung auch das Fzg. künftig anmeldet (Guthaben dann 105 Euro)!
Aber vorher fragen, bei der Versicherung!
Mein 86er Cabrio mach mir nach 17 Jahren immer noch so viel Spaß, wie bei Kauf 1992! Auch den Großglockner haben wir beide schon bezwungen, natürlich oben ohne!
Versuch die Kurzzeitkennzeichen möglichst bei der Versicherung zu holen, bei der DU den kommenden Vertrag abschließt.
Dann wird dir der bezahlte Beitrag für das Kurzzeitkennzeichen bereits auf die kommende Versicherung angerechnet.
Also vorher informieren, wo Du den Vertrag abschließen möchtest und dort die Versicherungsbestätigung holen.
Dann must Du nur die Kosten für die Schilder und die Gebühren der Zulassungsstelle bezahlen.
Edit: Und frag mal nach, ob Du auch mit einer Versicherungsbestätigung den Wagen gleich zur Zulassungsstelle fahren darfst.
Ich kenn mich nicht mehr mit der aktuellen Rechtssprechung aus, aber früher war es erlaubt, ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit den alten Kennzeichen und einer aktuellen Versicherungsbestätigung direkt zur Zulassungstelle zu fahren und zuzulassen. Genauso wie man ein abgemeldetes Fahrzeug auch nach der Abmeldung auf direktem Weg nach Hause fahren darf.
Aber ob das heute noch gilt und auch für so lange Strecken, weiß ich nicht. Frag dies einfach beim Versicherungsunternehmen an. Evtl. esparst Du Dir die Kurzzeitkennzeichen dann komplett.
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 25.09.2008 14:57:44