Zitat:
Also wenn ich mit meinem Auto wie ein Irrer fahre, mir die Polizei folgt ich mich in meinem Garage stelle (Privat) können die mir trotzdem nichts machen??
Wenn du eine Ordungswidrigkeit in öffenltichen Straßenverkehr begehst, kannst du dich anschließend nicht auf deinem Privatgrund vor der begangenen Owi schützen. (z.B. Rasen wie ein Irrer etc.)
Wenn deine HU/AU aber z.B. fällig ist, dein PKW aber nicht im öffenltichen Verkehrsraum steht oder bewegt wird kann dir grundsätzlich niemand eine Owi zu schicken.
Ansonsten zum Thema Allg. VK hat der Freak ja bereits alles gesagt.
Barverwarnung nur gegen Quittung und nur bis 35€