Pflicht ist die LWR seit dem 01.01.1990 für Neuwagen . Nur nicht jeder TüV-Prüfer schaut auch danach. Einfach ausbauen ist keine Lösung,da der Blick in die Papiere das Baujahr/EZ. deutlich zeigt. Ist dann keine LWR drin=kein Tüv (selber erlebt)
Ein Bekannter von mir hat sich bei ebay in Verbindung mit Klarglasscheinwerfern einen Satz Stellschrauben mitbestellt, die er dann gegen die defekten Stellzylinder getauscht hat.
Die Scheinwerferregulierung ist zwar seit dem 01.01.1990 Pflicht, aber ob die Verstellung nun von der Fahrgastzelle elektrisch/hydraulisch oder direkt am Scheinwerfer erfolgen muß steht da nirgendwo beschrieben.
Das wäre die einfachste Methode, aber ich persönlich habe mir die Fiesta Teile incl. Stellschalter und Kabelbaum für den Supergau schon besorgt und werde dann wenn es bei mir soweit ist auf elektrisch umrüsten.
Gruß luckybyte
P.S.: Bei mir hat noch niemals ein Prüfer die Leuchtweitenregulierung überprüft.
Das Leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren.
Absoluter Bockmist, bau den Drehschalter für die regulierung aus und holl dir deine Plakette. Er kann sie auch garnicht beanstanden weil die Leuchtweitenregulierung erst ab 94 pflicht ist. Also war das ein ziemlicher Arschloch von TÜV. Gruß Basti