Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 07.06.2008 um 22:32:22 aus dem Forum "5er BMW - E39" in dieses Forum verschoben.
Hallo Leute,
mal ne Frage:
hab mir vor kurzem nen BMW gekauft Bj. 2000 von privat.
Der Vorhalter -privat-versicherte mir, dass der Wagen unfallfrei wäre.
Jetzt sind im Nachhinein Lackierungen aufgetaucht.
Fast die ganze linke Seite und die halbe rechte Seite & die Motorhaube.
Welche Rechte habe ich als Käufer nach drei Monaten noch? Der Verkäufer schrieb, dass Nachlackierungen nicht angegeben werden müssen. Es wären bestimmt nur Kratzer gewesen und kein Unfall.
Ein Nachlackierter Wagen muß nicht zwangsläufig ein Unfallwagen sein. Mein Auto war 1 Tag alt, da hat man mit einem spitzen Gegenstand meine Beifahrertür verkratzt. Die Tür wurde in der Werkstatt neu lackiert. Des halb habe ich aber keinen Unfallwagen. Einen Unfallwagen hast du dann, wenn tragende Teile erneuert wurden. Auch eine Beule im Koti ist noch nicht so zu bewerten. Also lass dein Auto in einer Fachwerkstatt mal von unten durchsehen, damit du beruhigt wieder schlafen kannst.