ich hatte letzte Woche Montag einen Auffahrunfall, mir ist ne Frau reingefahren. Der Wagen ist Totalschaden. Mein Anwalt hat schon ein Gutachten machen lassen und der gegnerischen Versicherung ein Ultimatum gestellt, dass wenn se sich bis Mittwoch nicht melden, die das Gutachten so hinnehmen. So jetzt meine Frage ist ... wie lange dauert das so durchschnittlich bis man die Kohle von der Versicherung bekommt??
Danke schon mal im Voraus.
mfG aZn-pArTyBoY
Betreff bearbeitet: Bitte schreib nächstes mal eine aussagekräftigere Überschrift bei deinen Thread´s, 1 Wort Überschriften sagen einfach zu wenig aus.
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 17.05.2008 16:59:16
Das kann schon 1-2 Monate dauern, da die Versicherung erstmal den Unfallbericht der Rennleitung abwartet. Und das sind nunmal deutsche Beamte. Alles selber durch...
Glaube, was wahr ist! Sammle, was rar ist! Trinke, was klar ist! Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Wenn 100% feststeht daß du nicht Schuld bist, muß die Versicherung zahlen, ist klar! Die Versicherung muss dir den im Gutachten erstellten Betrag zahlen. Jetzt aber der Schock. Die Versicherung beauftragt einen eigenen Gutachter um den Schaden zu begutachten und das dauert auch wieder und wird warscheinlich einen anderen(niedrigeren) Betrag ausmachen.Du kannst klagen, dauert aber auch wieder. Das alles liegt jetzt in den Händen deines Anwaltes. Ist der gut, kann der die Sache beschleunigen.Du hast rein rechtlich gesehen einen Anspruch auf dein Geld vom Tage des Unfalls an. Also muß die Versicherung, wenn sie dann zahlt, dir auch vom Unfalltag an gerechnet bis zur Zahlung des Betrages Bankübliche Zinsen zahlen. Wenn du dringend ein neues Auto brauchst und keine Kohle hast, kannst du dir auch einen Kredit bei deiner Bank aufnehmen. Die Unkosten für diesen Kredit muß die Versicherung zahlen. Am Besten klärst du das alles mit deinem Anwalt ab.Ich habe vor Jahren mal einen Unfall mit einem NL gehabt und mußte 2,5 Jahre auf meine Kohle warten. Das aber glaube ich war die berühmte Ausnahme.