Zitat:
Hi!
E-Prüfzeichen bedeutet,dass die Teile eine europaweite Zulassung haben,ABER es ist ZWINGEND erforderlich,dass die dazugehörigen Dokumente im Kfz. mitzuführen(in diesen wird genau beschrieben wer,wann,wo und wie das Teil geprüft hat)
(Zitat von: Rumzeiss)
Da wäre schön, ist aber nicht so. Ein Teil mit E-Nummer (ECE-Genehmigung)oder EG-Typgenehmigung müssen nur ein Prüfzeichen haben und der Verwendungsbereich muss eingehalten sein. Ein Mitführen von Dokumenten (wie bei der ABE) ist nicht erforderlich. Das steht in §19(4) StVZO und führt regelmäßig zu Problemen.
@Todi:
ABE=eintragungsfrei ist leider falsch.
Wenn in der ABE eine Abnahme nach 19(3) oder 21 gefordert wird, muss diese selbstverständlich auch gemacht werden. Ist bei Alufelgen zum Beispiel häufig der Fall.