Habe mal den ganzen Fall an die Rechtsabteilung vom ADAC geschickt, was die dazu sagen.
Vielleicht interessiert es euch ja.
Zitat:
Sie sollten äußerst zurückhaltend mit dem Abschluss eines derartigen Vertrages sein, da u.U. der Verlust
der Kaution i.H.v. 20.000,00 Euro droht.
Fraglich ist - wie so oft - ob der Händler das Fahrzeug mit den monatlichen Raten und den (vermeintl.)
Werbeaufklebereinnahmen refinanzieren kann.
Vergleicht man die Rechnung bzw. das Angebot mit einem Leasingangebot, fragt man sich zwangsläufig,
wie diese günstige Rechnung möglich sein kann. Angebote, die zu schön sind, um wahr zu sein, sind selten realisierbar.
Sicher ist, dass der Händler bereits jetzt einen bestimmten Verkaufspreis einkalkuliert, der aber unserer Meinung
nach nicht den Preisverlust kompensiert, den das Fahrzeug innerhalb der zweijährigen Mietlaufzeit erleidet.
Insbesondere werden keine Angaben zu einer möglichen Kilometerbegrenzung getroffen, so dass viele Fragen offen bleiben,
die erst durch die genaue Durchsicht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers beantwortet werden
können (z.B. weitere Kosten für gefahrene Mehrkilometer, Bearbeitungsgebühren etc.).
Damit kommt man zwangsläufig zu der doch erheblichen Mietkaution. In den zwei Jahren könnte man das Geld sicherlich
gut anlegen bzw. damit spekulieren. Auch hier wäre es natürlich wieder wichtig zu sehen, ob der Mieter die Kaution verzinst
erhält (wahrscheinlich nicht). § 551 BGB findet keine Anwendung, so dass der Mieter hier von den Zinsen der Mietkaution
ausgeschlossen werden könnte, indem dieser Punkt keine Erwähnung in den AGB findet.
Auch die Vereinbarung, dass die Kaution auf einem speziellen Kautionskonto (Sonderkonto) "geparkt" wird, gibt dem Mieter kein
Aussonderungsrecht nach § 47 InsO, wenn über das Konto (wie so oft) auch sonstige Geschäftsvorgänge abgewickelt werden,
denn dann liegt ein Verstoß gegen den sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz vor mit der Folge, dass das sog. Kautionskonto
Bestandteil der Insolvenzmasse wird.
Interessant wäre es - da der Händler die Kaution nach seinen Angaben nur als Sicherheit einbehalten möchte - ob er sich auch
auf eine (absolut sichere) Bankbürgschaft des Mieters einlassen würde, denn dann bestünde nur die Pflicht zur Mietzinszahlung
und damit kein finanzielles Risiko des Mieters bzw. nur in Höhe einer monatlichen Rate. Lässt er sich auf keine Bankbürgschaft
ein, spielt (wie zu erwarten) genau hier die Musik.
Sollten Sie trotzdem und weiterhin an dem Angebot interessiert sein, sollten Sie zunächst die AGB anfordern und uns zur
genauen Durchlese überlassen. Vorher raten wir dringend davon ab, irgend einen (Vor-) Vertrag mit dem Händler zu schließen.