Nebels tauschen über Teilkasko (Geplaudere Forum)
Hallo, hab mal ne frage, werde ich in der Kasko hochgestuft wenn ich defekte nebelleuchten und rücklicht tausche?
Wer später bremst, ist länger schnell!
Hallo Compact_318ti,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Nebels tauschen über Teilkasko"!
Gruß
Greis
03.01.2008 | 19:27:10
The Iron never lies to you. I have found the Iron to be my greatest friend.
Guckn dir an den Holzkrüpp mit seine Spaghettiärmsche...
Tipp:
Wer später bremst, ist länger schnell!
nein, bei tk schäden wirst nicht hochgestuft...
aber da kommt sicher n gutachter!?
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Ist ja nicht schlimm, hab on beiden Nebelscheinwerfern einen steinschlag
Wer später bremst, ist länger schnell!
Die Teilkasko (die für Glasbruch, Einruch etc.) aufkommt, ist nicht rabattierbar, daher wird sie auch bei einem Schaden nicht hochgestuft.
Es erscheint mir jedoch unklar, wie Du dem Schadensachbearbeiter klar machen willst, wie die Lampen kaputt gegangen sind.
Vorn und hinten gleichzeitig geht beim Fahren normalerweise nicht. Daher könnte es nur bei Vandalismus passieren.
Und hoffentlich liest kein Schadensachbearbeiter der Versicherung diesen Thread und gibt mal Dein Kennzeichen MYK-VE 33 (steht ja nun breit in der FS) in der Partner-Datenbank ein.
Klingt ein wenig wie Betrug, sollte Dir klar sein.
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 03.01.2008 20:25:32
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
aso
und welche sollen dann kommen?
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Zitat:
Die Teilkasko (die für Glasbruch, Einruch etc.) aufkommt, ist nicht rabattierbar, daher wird sie auch bei einem Schaden nicht hochgestuft.
Es erscheint mir jedoch unklar, wie Du dem Schadensachbearbeiter klar machen willst, wie die Lampen kaputt gegangen sind.
Vorn und hinten gleichzeitig geht beim Fahren normalerweise nicht. Daher könnte es nur bei Vandalismus passieren.
Und hoffentlich liest kein Schadensachbearbeiter der Versicherung diesen Thread und gibt mal Dein Kennzeichen MYK-VE 33 (steht ja nun breit in der FS) in der Partner-Datenbank ein.
Klingt ein wenig wie Betrug, sollte Dir klar sein.
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 03.01.2008 20:25:32
(Zitat von: SuMo-Driver)
ja stimmt, wie willst das begründen?
Bearbeitet von - BmW-MoGuL am 03.01.2008 20:29:04
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Ich weiß nicht wo das problem liegt, die Rückleuchte ist schon länger defekt, und letzttens hab ich sehen, wo ich mein auto zerlegt habe zum auslackieren, das die Nebels defekt sind, sind richtige löcher drin, ganz klar als steinschläge zu erkennen, das schlimme ist die sind erst halbes jahr alt, daher hab ih mir gedacht fragst du erstmal bovor du zur versicherung gehst.
Wer später bremst, ist länger schnell!
Steinschläge, die das Glas "zerkratzt" haben, sind normaler Verschleiß. Dafür kommt die Versicherung nicht auf.
Sind die Leuchten defekt (Löcher drinnen), dann zahlt's die Versicherung.
Aber nun stell Dir mal vor, die Versicherung würde jedem Autofahrer die Nebler und Rückleuchten ersetzen...
Ich bin kein Moralapostel, aber indirekt zahlen wir alle versicherten Autofahrer für so was...
Ich bin für niedrigere Prämien !!
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Sind keine steinschläge sondern richtige löcher
Wer später bremst, ist länger schnell!
Probier es einfach aus.
Im schlimmsten Fall, war's das dann mit der Kasko.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Zitat:
Aber nun stell Dir mal vor, die Versicherung würde jedem Autofahrer die Nebler und Rückleuchten ersetzen...
Ich bin kein Moralapostel, aber indirekt zahlen wir alle versicherten Autofahrer für so was...
Ich bin für niedrigere Prämien !!
(Zitat von: SuMo-Driver)
gg jetzt wisst ihr 3er E36 323ti Fahrer was los war wenn ihr nächstes Jahr mehr zahlen müsst :p
Teilkasko = Glasbruch
Wenn deine Scheinwerfer aus Glas sind hast du chancen, allerdings wird die Versicherung bei einem kleinem Widerruf nachfragen wie und wann es passiert ist und evtl einen Gutachter einschalten.
Ach ein Schaden ist übrigens unverzüglich zu melden ;-)
Bearbeitet von - Aki_muc am 03.01.2008 21:31:22
*Mitglied des Regioalteams München*