Zitat:
Ich habe jetzt schon etwas gegooglet und bin soweit auf den Stand, dass der Arbeitgeber NICHT verpflichtet ist, Weihnachtsgeld zu zahlen, sofern im Arbeitsvertrag eine Regelung diesbezüglich steht.
In meinen Arbeitsvertrag steht natürlich keine Regelung darüber, auch nicht über Sonderzahlungen.(Zitat von: Markus@318is)
Zitat:
Der Mitarbeiter muss das Weihnachtsgeld gar nicht zurückzahlen, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ob es so eine Vereinbarung gibt, sieht man im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung.
Es gibt aber Grenzen für einzelvertragliche Regelungen bei der Rückzahlung von Weihnachtsgeld nach dem BAG. Danach sind 100 € gar nicht zurückzuzahlen, auch wenn der Arbeitnehmer sofort nach Erhalt kündigt. Bei weniger als einem vollen Monatsgehalt kann es bei einer Kündigung bis Ende März zurückverlangt werden, bei mehr bis Ende Juni und bei über 2 Monatsgehältern bis Ende September(Zitat von: cabriowuschel)