Zitat:
Im Unterschied zu einem Fahrverbot, das lediglich ein ein- bis dreimonatiges Verbot Kraftfahrzeuge zu führen beinhaltet, führt die Entziehung zu einem zunächst endgültigen Zustand (§ 2 StVG). Auch nach Ablauf einer etwaigen Sperre (s. u.) wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch neu erteilt, sondern muss vom Betroffenen neu beantragt werden. Die Regelungen sollen die Sicherheit des Straßenverkehrs vor ungeeigneten und somit potentiell gefährlichen Teilnehmern schützen (vgl. auch Fahreignung).
Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat nach § 21 Abs. 1 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Die Tat kann auch fahrlässig begangen werden (Abs. 2 Nr. 1) und außerdem vom Halter, der zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug führt (Abs. 1 Nr. 2).
Original Wikipedia
Heißt:
Du bist ungeeignet (charakterlich) ein Fahrzeug zu führen. Deshalb wird dir die Fahrerlaubnis und der Führerschein entzogen.
Du musst also eine/n neue/n Fahrerlaubnis/Führerschein beantragen was weitere Kosten und z.B. Prüfungen nach sich zieht.
Möglichkeiten wären:
Nachschulung
MPU
Aufbauseminar
Im schlimmsten Fall musst du den Führerschein komplett neu machen.
Aber das kommt glaub ich erst dann wenn das ganze mehr als 1 Jahr weg is.
Wenn du Glück hast b musst du nur die Nachschulung machen und bekommst dann deinen Führerschein zurück.
Im schlechteren Fall wirds die MPU.