Zitat:
wtf???
evtl könntest deine frage noch etwas spezifizieren....damit man auch weiss welchen hintergrund deine frage hat...
willst du wissen ob ein querlenker von deiner vers. ersetzt wird? ich denke nicht....is ja schliesslich ein verschleissteil...sonst könntest ja auch reifen, bremsen und benzin rechnungen einreichen....
oder hattest du einen unfall bei dem das gute stück beschädigt wurde?
Bearbeitet von - plop am 12.11.2007 17:38:43
(Zitat von: plop)
mich der aussage mal anschließe. verschleißteile unterliegen im grunde nicht der garantie, es sei denn, an ihnen ist ein fehler!