VORSICHT beim XENON nachrüsten. Fast alles ILLEGAL (Baureihenübergreifendes Forum)
grock
11.11.2007 | 12:44:59
Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 11.11.2007 um 20:10:25 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.
VORSICHT beim XENON nachrüsten
Fast alles ILLEGAL !!
Ich möchte mit diesem Ratgeber eindringlich auf die rechtliche und bauartliche Problematik beim Umrüsten auf XENON-Scheinwerfer aufmerksam machen.
Die im Internet angebotenen Nachrüstsätze sind fast ausschließlich nicht zu empfehlen, selbst wenn sie einzeln gesehen eine Bauartgenehmigung oder ein Prüfzeichen aufweisen!
Sobald man die Lampen nämlich in herkömmliche Scheinwerfer einbaut, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, da die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers verloren geht !
Außerdem wird bei Fremdleuchtmitteln im Sinne der StVO und StVZO unterstellt, dass der Gegenverkehr geblendet wird, d.h., man begeht automatisch eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWi), die abhängig von der gesetzten Gefahr entsprechend dem Bußgeldkatalog zu ahnden ist.
Von der nach einer Umrüstung vorgeschriebenen Scheinwerferreinigungsanlage und einer Leuchtweitenregulierung spreche ich hier noch gar nicht !
Vor dieser Art von Bastelanleitung wird gewarnt:
"Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenon-Lampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer."
Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig.
Die Betriebserlaubnis seines Fahrzeuges erlischt und der Versicherungsschutz wird zumindestens eingeschränkt.
Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leutweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.
Rechtliche Problematik
Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenon-Scheinwerfer zu machen:
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfer-Systeme nachgerüstet werden.
Sie bestehen aus:
einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe)
einer automatischen Leuchtweitenregulierung
einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (vorgeschrieben gem. ECE-Regelung R48 und §50 Abs.10 StVO)
Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird.
Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (§19 Abs.2 Satz 2 Nr.1 StVZO)
Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§5 Abs.1 Nr.3 KfzPflVersG)
Für Verkäufer:
Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadenersatzansprüchen der Käufer rechnen.
Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.
Versicherungsrechtliche Fragen:
Kommt es aufgrund einer unzulässig hohen Blendwirkung durch das Fahrtlicht (Abblendlicht) zu einem Verkehrsunfall und gibt der Unfallbeteiligte anschließend an, dass er von einer extrem hellen Lichtquelle geblendet wurde, so werden die aufnehmenden Polizeibeamten die Scheinwerfereinsätze in jedem Fall für eine Begutachtung sicherstellen.
Stellt sich im Gutachten heraus, dass die verwendeten Scheinwerfer, hier also die Xenon-Einsätze, nicht für das Fahrzeug zugelassen sind, steht der Unfallverursacher quasi fest.
Außerdem wird die beteiligte Haftpflichtversicherung eine Schadenregulierung aufgrund grober Fahrlässigkeit ablehnen.
Die finanziellen Folgen sind hoffentlich jedem bewußt !!
Sicherheitsrelevante Problematik
Hohe Blendwerte:
Bei Messungen im Lichtlabor wurde festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht.
Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten.
Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkelgrenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar.
Die Blendwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern.
Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Legale und bauartlich zulässige Varianten
Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern wie sie z.b. Fa. HELLA als Komplett-Sets mit
typgeprüften Doppelscheinwerfern
Leuchtweitenregulierung
Scheinwerfer-Reinigungsanlage
inzwischen u.a. für
Audi A3
BMW 5er
Ford Focus
Mercedes-Benz E-Klasse
Opel Astra
VW Golf IV
Mercedes-Benz Actros
Scania BR4
Fiat Ducato (ab 1/2003)
anbietet.
Die Vorteile des hoch leistungsfähigen typgeprüften Xenonlichts:
mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe
hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn
dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3200 Kelvin, Xenon-Licht 4300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5300 Kelvin)
entgegenkommen der Sehgewohnheiten des Menschen
Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter
Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt
Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.
Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen
Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen
Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 11.11.2007 20:10:25
Hallo grock,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "VORSICHT beim XENON nachrüsten. Fast alles ILLEGAL"!
Gruß
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Wäre was fürs Nice2Know, da die Fragen wirklich sehr sehr häufig vorkommen!
Zitat:
Ist ja schön gut das du uns das schreibst, aber dann dürfte ja bei 98% der Fahrzeuge die Betrieberlaubnis erloschen sein.
Fast jeder hat was "illegales" verbaut.
(Zitat von: bmwhazer)
Nein, es gibt auch genug Leute, die Sachen am Auto verändern und auf die rechtlichen Vorgaben bzw. Auflagen achten.
Zitat:
Man müsste ja schon M3 Pedale usw eintragen lassen.
(Zitat von: bmwhazer)
Ja, muss man auch, solange sie nicht in der BE des Fahrzeugs enthalten sind!
Meine Pedale sind z.B. eingetragen.
Ein Bekannter hat für seine Pedale auch schon 3 Punkte bekommen...
Zitat:
Außerdem haben so gut wie alle BMW´s eine LWR und teilweise (wie ich) auch noch eine SWR.
(Zitat von: bmwhazer)
Es gibt verschiedene Arten von LWRs...
Zitat:
Ich finde das ganze wird überbewertet.
(Zitat von: bmwhazer)
Finde ich nicht!
Es gibt Vorgaben und daran hat man sich zu halten.
Jeder, der schonmal von jemand mit so "Billig-Xenon" geblendet wurde, wird sich wünschen das auf solche Sachen noch viel mehr geachtet wird!
Bearbeitet von - ThaFreak am 11.11.2007 13:15:46
Zitat:
Es gibt verschiedene Arten von LWRs...
so ist es, und für xenon (legal) brauch man eine automatische leuchtweitenregulierung. bmw hat eine elektrische. hella bietet aber automatische zum nachrüsten an.
ich bin eine butterblume
Tipp:
cxm
11.11.2007 | 13:26:58
Zitat:
Ich finde das ganze wird überbewertet.
(Zitat von: bmwhazer)
Hi,
da gibt's nix zu suchen und zu finden.
Es geht hier um Vorschriften, nicht um technisch sinvolle Machbarkeit.
Die Vorschriften sind klar, wer es anders macht, tut dies auf eigenes Risiko und darf dann nicht rumjaulen, wenn er erwischt wird.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Fogg
11.11.2007 | 13:49:42
Mir gehen die Golf II, Astra und Co mit ihrem selbstgebastelten Xenon auch aufn Sack!
Blendet ja ganz und garnicht (Ironie) aber ich hab ja BiXenon um denen zu zeigen wie toll ihr Licht ist.
Ich finde das gerade die Xenonnachrüster (die illegalen) härter bestraft gehören.
Immerhin gefährden sie ja andere damit.
...don´t care about tomorrow!
Wer mal so eine volle Blendung abbekommen hat, der kann nur für eine strengere Überwachung dieser Unsitte sein.
Die Polizei hat bei allegemeinen Kontrollen kaum Möglichkeiten und Ahnung.
Ich fände einen Eintrag in Flensburg mit 1 Punkt sehr sinnoll.
Das schreckt ab. Vor allem jenes Klientel ab, was sich in der Probezeit befindet.
Entweder habe ich Xenon oder ich rüste nach.
Da aber Nachrüsten mit allem drum und dran sehr teuer ist, lässt man es lieber.
.
Zitat:
Ich fände einen Eintrag in Flensburg mit 1 Punkt sehr sinnoll.
is doch schon so oder? wenn man an seinem auto illegal rumbastelt gibs ein punkt in flenstburg.
is ja nich so das es ein ungewollter defeckt am auto is.
ich bin eine butterblume
zudem finde ich Xenon-Licht völligen Dummfug...der mehr -Wert der Ausleuchtung wiegt den Nachteil der Blendung bei weitem nicht auf !
Ich hoffe die Xenon´s werden ähnlich damals den Spikes-Reifen, wieder NICHT zulassungsfähig.
habe erst kürzlich einen durch Xenon verursachten Unfall erlebt.
An einer Einmündung hat eine Dame einen Xenon-Wackler als Signal zum einordnen Mißinterpretiert....Folge: Rumms !!
Meiner Einschätzung nach, war es zudem illegal in einem Golf verbautes Xenon.
Bin als Zeuge aufgeführt, wenn es interessiert, kann ich ja gegebenenfalls den Ausgang hier posten
lieber einmal feige, als ein leben lang tot
Geniales Licht : http://www.lichtblitz.com
Also da ich ja seit kurzem auch zu den Xenonfahrern gehöre ^^ kann ich dem letzten Beitrag überhaupt nicht zustimmen.
Mit dem XenonLicht vorausgesetzt es ist richtig eingestellt lässt sich viel entspannter fahren als mit so Halogenfunzeln.
Das mit dem Unfall ist hald blöd gelaufen. Aber wer sich eh nur auf das Lichtzeichen eines anderen verlässt dem gehörts auch nicht anders.
Wie heißt es so schön.
Traue niemandem außer dir selbst. Denn, das kann auch eine Masche zum Versicherungsbetrug sein. Jemand zeigt an das er dich rauslässt, du fährst los, der andere auch und knallt dir rein.
Du sagst der hatte Lichtzeichen gegeben, der andere sagte nö. Schon is die Bescherung da.
Automobiler Individualist
Finde auch das "ordentliches Xenon" ne gute Sache ist.
Aber es sollte auch richtig eingestellt sein.
Mir sind gestern Abend einige Autos entgegen gekommen wo man dachte die haben Fernlicht an.
Weil die Blendwirkung von Xenon ist halt leider enorm.
Ich finde die Einstellung bei Xenonlichtern sollte öfters als nur alle 2 Jahre überprüft werden.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
tipp für xenongeblendete:
Immer schön an der rechten Markierungslinie oder dem rechtem Stranßenrand der Straße orientieren. Dann wird man auch weniger geblendet.... (habe ich mal in der Fahrschule gelernt).
Ich kann damit leben geblendet zu werden. Viel mehr nerven mich die Nebelschlußleuchtenblender auf Autobahnen zb.
Xenon ist eine tolle Erfindung meiner Meinung und ist für den Xenonfahrer ein deutliches Sicherheitsplus...
Für die Geblendeten gibts in Zukunft vielleicht irgendeine Arte abblendende Frontscheibe (á la abblendender Innenspiegel)?!?! --> wäre doch mal ne Erfindung wert...
Illegale Xenonnachrüster (am besten noch mit reflektorscheinwerfern) nerven mich total. Aachen liegt ja direkt an der belgischen Grenze, drumf ahren hier auch viele Belgier rum. Die haben sehr oft das oben genannte Xenon-Paket. (nichts gegen Belgier im allgemeinen).
Wenn Xenon ordentlich verbaut wird (zb. in einem E36) mit allen nötigen Anbauteilen, dann finde ich es nicht schlimm. Auch wenn es noch in den Originalscheinwerfern verbaut wird. Wenns sorgfältig eingebaut ist und ordentlich eingestellt ist, dann sehe ich es nicht so eng wie das gesetz...
Zitat:
tipp für xenongeblendete:
Immer schön an der rechten Markierungslinie oder dem rechtem Stranßenrand der Straße orientieren. Dann wird man auch weniger geblendet.... (habe ich mal in der Fahrschule gelernt).
Ich kann damit leben geblendet zu werden. Viel mehr nerven mich die Nebelschlußleuchtenblender auf Autobahnen zb.
(Zitat von: Hammam)
Zustimm. Am besten noch NSL an und dann mit 100 km/h unterwegs... :-) (Wäre doch schick, würde man bei Einschalten der NSL die Geschwindigkeit automatisch auf 50 km/h begrenzen.)
Ich habe mich schon in letzter Zeit vermehrt gewundert, wie diese Angebote zur Xenonumrüstung Einzug halten- und oft wird nur im Kleingedruckten drauf aufmerksam gemacht, dass es gem. StVZO nicht auf öffentl. Straßen verwendet werden darf.
Xenon ist aber nur ein Thema von vielen und wen nich mir ein bestimmtes Klientel von Führerscheinneulingen ansehe, sind mir TÜV & Co. schon sehr lieb. Ich finde die Info durchaus nützlich.
Theme Blendung: Oftmal ensteht der Eindruck, Xenonlicht blende stark. Das kann manchmal sogar sein. Wenn ein Fahrzeug schnell beschleunigt oder bergauf fährt, kommt manchmal die ALWR nicht schnell genug hinterher.
Andererseits schauen die Leute auch wie Insekten direkt in die Lichtquelle. Klar blendet das dann. Wer dann mal die Gegenprobe macht und bei Halogenlicht auch direkt in den Scheinwerfer schaut, wird erstaunt sein, wie stark das auch blendet. Macht nur keiner, daher fällts nicht auf.
Nur vergessen viele Halogen-Fahrer, die SW mal manuell runterzuregeln, wenn sie mal beladen unterwegs sind.
Vanos dias! Ingenieurweisheit: Viel hilft auch viel... :-)
->Interesse? E36: neuw. K&N-Filter sucht neuen Besitzer
allem zum Trotz halte ich Xenon dennoch nicht für wirklich gut....der Mehreffekt gegenüber den plötzlich so verschmähten "Halogenfunzeln" halte ich für nicht so groß !!
Der Psychologische Effekt a´la :
"Schaut her, hab´jetzt auch Xenon, geil, oder ?"
Scheint mir da der größte Faktor zu sein
Xenon-Licht strahlt in einem nicht natürlichen Spektrum, d.h. ein solches Licht kommt in der Natur nicht vor, was zur Folge hat, daß man ganz unwillkürlich mitten hinein schaut - es zieht den Blick an.
das trifft ganz besonders weniger routinierte Fahrer, ältere Menschen ...UND :
Tiere !!
Wildunfälle infolge von Xenon -Blendung werden steigen !
lieber einmal feige, als ein leben lang tot
Geniales Licht : http://www.lichtblitz.com
Zitat:
allem zum Trotz halte ich Xenon dennoch nicht für wirklich gut....der Mehreffekt gegenüber den plötzlich so verschmähten "Halogenfunzeln" halte ich für nicht so groß !!
Der Psychologische Effekt a´la :
"Schaut her, hab´jetzt auch Xenon, geil, oder ?"
Scheint mir da der größte Faktor zu sein
Xenon-Licht strahlt in einem nicht natürlichen Spektrum, d.h. ein solches Licht kommt in der Natur nicht vor, was zur Folge hat, daß man ganz unwillkürlich mitten hinein schaut - es zieht den Blick an.
das trifft ganz besonders weniger routinierte Fahrer, ältere Menschen ...UND :
Tiere !!
Wildunfälle infolge von Xenon -Blendung werden steigen !
(Zitat von: Tnixmehr)
wo hastn den quatsch aufgeschnappt???
aus der Autobild oder was?
Wildunfälle hin oder her, zu bestimmten Zeiten wenn Wildwechsel ist hat man vorsichtig zu fahren egal ob Xenon oder Halogen.
Nem Viech is das sicher wurscht in welchem Spektrum das Licht strahlt. Geblendet wirds von beidem.
Das Tier denkt sich bestimmt nicht, boah geile Funzel da bleib ich jetz stehen.
Genauso isses mitm Gegenverkehr.
Wenn ich mitten rein Glotze werd ich geblendet egal ob der andere Gelbe Scheinwerfer, Halogenfunzeln, Projektionsscheinwerfer oder Xenon hat. Das macht keinen Unterschied.
Irgendwann hat man in der Fahrschule mal gelernt das man sich am rechten Fahrbahnrand orientieren soll. Wenn man des macht wird man auch nicht geblendet.
Ach ja und wenn man ne saubere Windschutzscheibe (innen wie außen) hat ists auch nicht mehr so schlimm.
Bearbeitet von - stargate am 12.11.2007 19:30:37
Automobiler Individualist
Hi, wenn man sich mal die Aktuellen Scheinwerfer z.B. H7 anschaut, dann sind die doch nicht schlecht.
Mit den Modernen Lampen ist die Leistung nicht mehr so weit weg von Xenon.
Also macht eine Umrüstung meiner Meinung nach eh keinen Sinn, da kauf ich mir lieber das nächste FZ gleich mit Xenon und bis dahin
tuns auch die Halogenlampen (von mir aus mit Osram Nightbreaker o.ä.)
Gruß
"Es nutzt nix Deine Probleme im Alkohol zu ertränken - die Deppen können schwimmen"
Wolli
12.11.2007 | 20:41:07
OT
Habe ein Paar 8000K Xenon Brenner für H7 Fassungen und würde gerne gegen einen Satz 4300K oder 5000K tauschen.
OT
Zitat:
Studie: Xenonlicht verhindert Unfälle
Xenonlichter könnten nach einer neuen Studie 50 Prozent der Unfälle auf Landstraßen und 30 Prozent auf Autobahnen verhindern.
Der TÜV-Rheinland untersuchte dabei Unfallstatistiken von Autos der Oberklasse, die mit und ohne Xenonlicht ausgestattet waren. Unabhängig von anderen Sicherheitssystemen konnte das Xenonlicht Unfälle verhindern.
Ein Manko ist es, dass nur etwa zehn Prozent der deutschen Autos mit Xenonlicht ausgestattet sind. Würde das Xenonlicht flächendeckend eingesetzt, so könnten die Unfallzahlen gesenkt werden.
Quelle: auto.t-online.de
Sieht wohl so aus, als ob das (legale!) Xenonlicht nicht die Unfallzahlen erhöht
diese Studie ist bei weitem nicht repräsentativ !
Zum einen werden nur Oberklasse-Modelle untersucht, von denen nicht wenige Firmenwagen sind => Kilometerleistungsabhängige Zahlen liegen nicht vor !
Zum zweiten werden Innerstädtische Unfälle nicht berücksichtigt - gerade hier können kurze starke Blendungen beeinträchtigen
Zum dritten wird in keiner Weise untersucht ob bei Unfällen einer der Unfallgegner Xenon besaß und was subjektives Verursachen war.
Zum letzten , nicht unwesentlichen, wurde diese Studie in dieser Form von der Lampenindustrie(Philips) beim Tüv in Auftrag gegeben !!!!
lieber einmal feige, als ein leben lang tot
Geniales Licht : http://www.lichtblitz.com
Zitat:
diese Studie ist bei weitem nicht repräsentativ !
Zum einen werden nur Oberklasse-Modelle untersucht, von denen nicht wenige Firmenwagen sind => Kilometerleistungsabhängige Zahlen liegen nicht vor !
Zum zweiten werden Innerstädtische Unfälle nicht berücksichtigt - gerade hier können kurze starke Blendungen beeinträchtigen
Zum dritten wird in keiner Weise untersucht ob bei Unfällen einer der Unfallgegner Xenon besaß und was subjektives Verursachen war.
Zum letzten , nicht unwesentlichen, wurde diese Studie in dieser Form von der Lampenindustrie(Philips) beim Tüv in Auftrag gegeben !!!!
(Zitat von: Tnixmehr)
Zum 1. das liegt daran, dass es eben nur bei Oberklassefahrzeugen eine statistisch signifikante Menge an Fahrzeugen gibt.
Zum 2. bin ich natürlich an repräsentativeren Studien interessiert
Zitat:
Xenon-Licht strahlt in einem nicht natürlichen Spektrum, d.h. ein solches Licht kommt in der Natur nicht vor...
(Zitat von: Tnixmehr)
Bitte ?!?
Tageslicht hat eine UNGEFÄHRE Farbtemperatur von 5.500 Kelvin. Xenon-Scheinwerfer haben etwa 6000 K, Halogenlampen hingegen nur ca. 3000K - was ist hier wohl näher dran? Da Xenonscheinwerfer immernoch nicht so verbreitet sind wie Halogenlampen, stechen sie halt aus der Masse hervor (ziehen also den Blick an), und Mancher fühlt sich subjektiv mehr geblendet. Ahnliche Aufschreie gab es auch schon vor ca. 50 Jahren, als sich das Halogenlicht immer mehr durchsetzte.
b.t.w.
In wenigen Jahren wird sich kein Mensch mehr für Xenon interessieren. Die Mehrzahl der Fahrzeuge wird über LED-Scheinwerfer verfügen und eine kleine Minderheit besonders preisgünstiger Autos wird noch Halogenlicht nutzen.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?