überall wo öffentlicher verkehsraum ist,gilt die stvo.
so kann es auch ein privatgelände sein,wenn es für die allgemeinheit,z.b durch duldung des eigentümers oder seiner zustimmung zugänglich ist und es für verkehrstypische abläufe geeignet ist.
gutes beispiel für sowas ist z.b ein parkhaus zur öffnungszeit oder der parkplatz eines supermarktes.
Auf dem Parkplatz gilt die StVO, aber wenn man in der Mittelspur zwischen den Parkplätzen unterwegs ist, hat man Vorfahrt.
Das heißt, keiner der von rechts aus einem Parkplatz/Parklücke rausfährt, hat Vorfahrt. Auf den Verbindungsstraßen vom Parkplatz gilt wieder rechts vor links.