Zitat:
Hallo!
Zuerst muss ich sagen dass die Aufstellung
sehr gut ist.
Aber Der "feindliche" hat völlig recht.
Nur Waren/Dienstleistungen die Mängel haben
muss er zurücknehmen.
Sachen die eigentlich passen aber falsch bestellt/gekauft wurden fallen unter Kulanz.
Das kann er freiwillig (mit Abschlag)zurück-
nehmen aber Rechtsanspruch hat man nicht.
(Zitat von: joecrashE36)
So einfach ist es nun wieder nicht!
Wenn ich als "dummer" Kunde am Tresen stehe, und "so ein Teil" haben möchte, und der "freundliche" mit meinem Fahrzeugschein das "richtige" Teil aussucht, so muß ich mich als "dummer" Kunde auch darauf verlassen können, das ich das "richtige" Teil bekomme. Ist das nicht der Fall, so liegt der Fehler beim Verkäufer und muß es auch tauschen. Aber was ich doch etwas frech finde ist der pauschale Satz "Ersatzteile sind vom Umtausch ausgeschlossen!". Dieser Satz ist so nicht zulässig, wird aber um den Kunden zu verunsichern gern benutzt. Genauso wie "Umtausch nur im Originalkarton, oder Kassenbon", "Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.." usw. Kann hierzu zwei sehr interessante Bücher empfehlen!
Lexikon der Rechtsirrtümer und
Neues Lexikon der Rechtsirrtümer ...aber der "Freundliche" hat den Fehler eingesehen und ohne murren umgetauscht! ;)
Gruß
Ralf