Zitat:
1. Besteht technisch die Möglichkeit die Fernlichtbirnen mit Xenon-Brennern auszutauschen und falls ja, wie?!
(Zitat von: Blindfuchs)
Legal nein.
Zitat:
2. Können die 2 Brenner an das vorhandene Steuergerät angeschlossen werden, oder ist ein zusätzliches erforderlich?
(Zitat von: Blindfuchs)
Nein, man würde ein zusätzliches benötigen.
Zitat:
3. Ist die Umrüstung des Fernlichts auf Xenon überhaupt empfehlenswert? Da wie bereits mehrfach diskutiert, die Lebensdauer durch das häufige Ein-/Ausschalten der Brenner rapide sinkt, was ja beim Fernlicht der Fall wäre!
(Zitat von: Blindfuchs)
Nein, macht überhaupt keinen Sinn.
Zitat:
4. Eine ALWR wäre beim Fernlicht meines Erachtens nicht erforderlich, da dieses eh nur bei ohne Blendung des Gegenverkehrs genutzt werden darf!?
(Zitat von: Blindfuchs)
Ob das deines Erachtens nicht erforderlich ist, ist dem Gesetzgeber egal.
Zitat:
5. Was wird der TÜV dazu sagen?
(Zitat von: Blindfuchs)
Die Zulassung eines Schweinwerfers gilt immer für Focusiersystem und Leuchtmittel zusammen. In dem Moment in dem du da zusätzlich Xenonbrenner reinbaust ist die BE erloschen.