Hi wie die überschrift schon vermuten lässt,möchte ich alles hinten raus hauen!! rückenlehne,rückbank etc.um dort nen netten soundausbau etc. zu verwirklichen! jetzt meine Frage:ist das erlaubt in der deutschen Stvo oder muß ich den dann als zweisitzer ummelden?? vieleicht ist auch ein Polizist hier der das 100 Pro weiß! danke für eure Antworten gruß Steffen
wenn die Anlage nicht herausnehmbar ist, also z.B. fest verschraubt (oder nur mit hohem Aufwand ausbaubar) muss diese auch eingetragen werden da sie so ein bestandteil des Fahrzeugs wird.
rein theoretisch dürfte es egal sein das die StvO besagt das nur soviele Personen befördert werden dürfen wie Sitzplätze und Rückhaltevorrichtungen vorhanden sind (Gurte) Wie das ein einzelner Polizist auslegt weiß ich nicht. Fahr einfach mal beim TÜV vorbei die sind eigentlich immer froh wenn die Leute vorher kommen und fragen.