hallo, die freundlichen haben mich heut angehalten. mein vorgänger hat die rückleuchten mal schwarz lackiert. nicht das mich das nicht stören würde...aber die freundlichen hätten gern ne bescheinigung dafür. ein kumpel von mir meinte mal, das wenn das auto vor bj 1990 is.... das da noch erlaubt war?! ist das so richtig? wenn nicht...bitte ich um ratschläge :). achso....handelt sich um einen e30 bj 88 :). vielen dank für hilfreiche antworten!! grüße
ist ja richtig das es heutzutage verboten ist...aber war es das vor 1990 auch? das ist die frage. wenn dies wirklich der fall ist...soll es bitte nur einen bullen geben der sich die mühe macht und das prüfen lässt ob der lack 18 jahre alt ist....weißt wie ich meine?! meine freundin ist (leider) bulle...sie hat mir auch gesagt das das gesetz so steht. aber vielleicht kennt sich hier jemand so richtig gut damit aus?! grüße