Zitat:
Jungs, des war scho immer so. Ne Rote Ampel zu umfahren, is vom tatbestand her des gleiche wie ne rote Ampel zu überfahren und des net erst seit gestern
(Zitat von: E30massder)
Ja wenn die Umfahrung über öffentlichen Verkehrsgrund geht.
Nein wenn sie vollständig über Privatgrund führt.
Ja wenn sie über öffentlich zugänglichen Privatgrund führt und dort ein Schild mit "hier gilt die StVO" angebracht ist.
An das AH meiner Eltern ist eine Tanke angeschlossen die genau an einer solchen Lage steht - sie kennen das Problem.