Kommt jetz darauf an welchen Schein du hast, aber wenns noch der alte ist, dann darfst du genau das fahren was im Schein steht, alles andere musst du eintragen lassen. Hast du schon den neuen Schein, dann stehen da meines Wissens nicht mehr alle Reifen/Felgen Kombinationen drin die du fahren dürftest. Warum willst du eine Tüveintragung vermeiden ?
natürlich musst Du jede Reifengröße, die nicht von BMW für Deinen 3er freigegeben ist vom TÜV beguachten lassen (es sein denn Du hast eine ABE / EB für die Rad/Reifenkombination.
Wenn Du nun Felgen von einem anderen BMW auf Dein Modell schraubst, musst Du halt schauen, daß der Reifenumfang sich nicht sonderlich von der Originalbereifung unterscheidet. (Grenze ist mir nicht bekannt ich sag mal so um bei 2 % Abweichung).
Eine größere Abweichung wird nicht abgenommen, dann muss eine Tachangleichung parallel durchgeführt werden.
Schleifen darf nix, Freigängig muss es sein und außerdem noch die Reifenlauffläche abgedeckt sein (von der oberen Grenze bis 150 mm nach unten).