Zitat:
das hat hella dann aber schlecht beschrieben, bei den comet 200 xenon steht davon z.B. garnichts.
auch im prospekt steht nichts von bedingungen bzw. voraussetzung für xenon zusatzscheinwerfer.
du meinst bereits verbautes xenon ist bedingung?
(Zitat von: Pug)
Ich kann es dir nich genau sagen - dazu müsste man die Bauartprüfung kennen.
Wenn man sich die Dinger montiert, amn ne Anzeige bekommt und man sich an Hella wendet und man denen erklärt das dies gar nicht erlaubt sei, dann schreiben die "Wir haben geschrieben für Fahrzeuge mit serienmässigen Xenon-Licht."
Bitte bedenken:
Es ist nur dann für den Hersteller oder Händler Pflicht darauf hinzuweisen das der Betrieb nicht erlaubt ist wenn das Produkt keinerlei Zulassung hat und der Betrieb grundsätzlich illegal ist - z.B. Xenonscheinwerfer ohne Bauartzulassung.
Dieses Teil hat aber eine Zulassung - sollte diese nicht in jedem Fall gelten, muss der Hersteller darauf nicht hinweisen. Die Verpflichtung das alle Anbauteile eines Fahrzeuges den Zulassungsbestimmungen entsprechen trägt der Halter - nicht der Zubehörhersteller.
Vorsicht Vermutung:
Ich denke das Teil hat eine BE für Fahrzeuge mit serienmässigem Xenon-Licht.
Aber für solche Machenschaften ist Hella eigentlich nicht bekannt...