habe schon die Suche genutzt, allerdings nichts hilfreiches gefunden.
Habe mir einen gebrauchten E46 320i beim BMW-Händler gekauft. Dieser wurde auch vorher gecheckt. Nun ist mir allerdings aufgefallen, dass das Öl am 26.06.06 gewechselt werden müssen. Habe das Auto erst seit 5 Tagen und direkt den Händler kontaktiert. Dieser meinte, dass ich mich nach dem BC richten soll. Allerdings stand das Auto circa 8 Monate beim Händler. Dies geht aus dem Brief heraus.
Nun bin ich der Meinung, dass dies gewechselt werden muss und dies auf Kosten des Händlers. Weiterhin würde ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, zu kontollieren, ob es dann wirklich gewechselt wurde.
zum einen hat der händler recht, es wird nach anzeige gewechselt, es sei denn du hättest beim kauf vereinbart, das die inspektion vor der fahrzeugübergabe genacht wird. hast du aber nicht, also pech gehabt. der händler ist da nicht zu verpflichtet. besser wäre ein wechsel, aber da der motor kein hochleistungstriebwerk ist wird sich das nicht bemerkbar machen. wenn es dir doch so wichtig sein sollte, dann lass doch bei ATU oder so wechseln.
Vielen Dank für die Antworten. Habe nun von einem anderen Händler erfahren, dass das Öl normalerweise bei solch einer Standzeit gewechselt werden muss. Dies steht wohl in der Checkliste mit dem Zusatz, dass die nächsten 12 Monate kein Öl-Wechsel anfallen darf.