Zitat:
die dürfen nichtmal dein auto als sicherheitsleistung da behalten wenn du die rechnung nicht begleichst da es dein eigentum ist.
(Zitat von: sanituning)
ausser das Auto weisst derartige Mängel auf, dass es aus den Verkehr gezogen werden muss. Dann darf dich die Werkstatt nicht wegfahren lassen ("Gefahr in Verzug")
Zitat:
eien weitere posse.fahrzeug ist verkehrsunsicher,bremse total kaputt udn null bremswirkung.auto soll nichtr repariert werden udn kunde will auto mitnehmen dun nach hause fahren.
da man ja das auto nicht festhalten darf,ist ja sein eigentum gibt mans raus oder?
da man ja schlau ist vermerkt man das die karre verkehrsuntüchtig ist udn der kudne darüber aufgeklaert wurde.
kunde baut unfall wegen defketer bremse.werkstatt zahlt!!!
richtig waere gewesen dem kunden den sachverhalt zu erklaeren.besteht er drauf zu fahren muss man die karre festhalten,polizei rufen und dem kundne dann im beisein der polizei das fahrzeug aushaendigen.faehrt er dann vom hof wird er gleich kassiert.
(Zitat von: sanituning)
Eben, genau deshalb darfst in schon garnicht wegfahren lassen...
Bearbeitet von - mjaho_info am 13.12.2006 09:10:17