Zitat:
würd mich auch interessieren da ich mir eine fürs QP zulegen will...wie ist des eigentlich mit TÜV um die Frage zu erweitern??
MfG
(Zitat von: Joker Diabolo)
ich sag mal lichttechnische Veränderungen sind in keinster weise zulässig und führen zum erlöschen der Betriebserlaubnis und wenn das Teile keine Zulassung für deinen wagen hat was ich mir nicht vorstellen kann ist das verbauen nicht erlaubt.
also TÜV und eintragen!!! sofern sie verbaut werden darf
und ob man eine Dritte einfach so parallel das zuschalten kann ,hab ich bedenken mit dem BC der wird denn nicht mehr wissen, wenn eine defekt ist , und dieses auch nicht mehr korrekt anzeigen können.