Zitat:
warum dürfte ich damit nicht fahren? im e39 sind sie daoc hauch drin? wenn es genaus oaussieht und fachmännisch verbaut ust, dann dürfte das doch hinhaun ??
mfG
niko
(Zitat von: BMW_E39-Touring)
Hallo Niko, leider nein.
Auch wenn es fachmännisch verbaut ist und noch so gut gearbeitet wurde, mit einer nachträglichen Veränderung an einem geprüften Bauteil erlischt dessen Betrieberlaubnis. Punkt. Die Celis-Heckleuchten z.B. von Hella sind speziell geprüft und freigegeben worden (E-Zeichen), genau wie die Leuchten, die Du jetzt am Kfz hast. Werden nun Veränderungen an Deinen E38-Leuchten vorgenommen, erlischt die Betriebserlaubnis gem StVZO. Das mag so niemanden stören oder auffallen, bei einer Kontrolle siehts dann aber schlecht für Dich aus. Geschweige denn das, was Dich als Ärger im Fall eines Unfalls von Deiner Versicherung erwarten könnte. Wem dieses Risiko nichts ausmacht, kann es gern machen- ich tue es nicht. Die Frage ist z.B. Funktioniert der Eigenbau zuverlässig? Blendet das Licht? Ist das Licht hell genug? etc.
Denkbar wäre evtl. eine Einzelabnahme oder Betriebserlaubnis speziell für Deine gebastelten Heckleuchten. Diese wäre dann mitzuführen. Das ist aber eine kostspielige Sache, Erfahrungen habe ich mit sowas aber nicht... :-(