Zitat:
vielen dank für die ausführliche information Rennfrikadelle, wie schon gesagt ich halte euch auf dem laufendem stand , was zwecks der dinge passiert!! zu dem thema sperrklausel gibt es was ich noch dazufügen möchte,meine Versicherung meinte das es unterschiedlich bei den Versicherungsgesellschaften geregelt wird mit 3 - 6 monate ist zwar richtig, aer nicht jeder macht dieses! meine versicherung (CONCORDIA) meinte es wird an dem tag gültig wo ich es abschliese!! also keine klausel und ich finde es mal richtig toll!wie schon gesagt da sind die versicherungen unterschiedlich......
(Zitat von: RECHTSFAHRGEBOT)
Öhm - wie oben schon erwähnt - Du liest Dir schon durch, was Dir so geschrieben wird?!?
(1) Schön, wenn Deine Versicherung keine Sperrklausel hat. Sie gilt dann ab Tag der Unterschrift.
Der "Streit" existiert aber VOR der Unterschrift - also wird Deine Versicherung den Rechtsstreit
NICHT übernehmen. Ob mit oder ohne Sperrklausel - KEINE einzige Versicherung übernimmt einen
Rechtsstreit deren Verursachung VOR Unterschrift entstanden ist.
(2) Eine RV Versicherung zahlt die Kosten für Anwalt und Gericht - nicht aber für entstandene
Schäden etc. Du haftest für die Unterlassungserklärung bzgl. entstandenen Schaden also selbst!
Wenn ich zBsp eine RV habe und die mich vor Gericht vertritt, weil ich dem Nachbar die Türe
eingetreten habe - bekomme ich meine Gerichts- und Anwaltskosten ersetzt. Nicht aber den Schaden
(der Türe) den ich verursacht habe.
Sorry - wie naiv bist Du?!?
Ich verursache einen "Schaden" - renne zur Versicherung - unterschreibe - die Decken mit Freude
meine Gerichts und Anwaltskosten. Dazu noch meinen entstandenen Schaden. Danach kündige ich die
RV - bis zum nächsten Rechtsstreit.
:o