Jetzt frag ich dich aber mal direkt, du "solltest" sowas ja wissen ;-)
Sind die erlaubt??
Ich weiß, das Leute die Verbaut haben (ein Bekannter in seiner S14a Silvia z.B. auch). Nur ist das auch legal?Auch bezüglich des Versicherungsschutzes (wg. Diebstahl)
Ich meine das da es auch mal ne Diskussion drüber gab in der darum ging, das die Remote-Starter (Auto anlassen per FB) auch irgendwie nicht zulassungsfähig wären, da man beim laufenden im Auto drin sitzen müsste.
Und bei den TT´s ist es quais ja dasselbe, du aktivierst den Timer, steigst aus und sperrst die Kiste ab->Auto läuft für die eingestellte Zeit weiter....und jetzt müsste ja wieder der Gesetzgeber rumquäken weil ja nun keiner mehr im Auto sitzt.
Somit könnte ja theoretisch ein Dieb ins Auto einsteigen und losfahren....allerdings haben meines Wissens nach die Timer eine Abschaltvorrichtung, die den Motor bei lösen der Handbremse direkt abstellt! Und wenn der Motor aus ist kommt die Wegfahrsperre (sofern vorhanden) ins Spiel!
Also meiner Überlegung her dürfte man die theoretisch drin haben. Ich weiß jetzt halt net, ob das bei euch in Ö auch so ist, aber vielleicht kannste trotzdem was dazu sagen.
muss der schlüssel stecken bleiben wenn dieser timer an ist oder kann mann auch den schlüssel abziehen und die türen schliessen,weil da kann ja dann keiner ins auto.oder lässt er sich dann die türen nicht abschliessen wenn der wagen läuft,normal müssten die türen sich abschliessen lassen oder?
20€ ist nicht viel,aber lohnt sich überhapt sowas ?
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
Überzeugt mich vom Gegenteil, aber ich bin mir zimlich sicher das die Dinger nicht erlaubt sind - zumindest der Betrieb nicht, wenn du das Fahrzeug verläßt.