ich hab jetzt seit ca. 4 Monaten einen 330ci. Nun muss bei mir das Türschloss gewechselt werden, da es nur noch sporadisch per ZV öffnet. Ich habe eine Händlergarantie von 12 Monaten und soll nun anteilig das Schloss bezahlen. Ich bin aber der Meinung, dass die Gewährleistung des Händlers hier greifen müßte und nicht die Garantie, da ja das erste halbe Jahr noch nicht vorüber ist und ich nicht beweisen muss, dass der Schaden schon beim Kauf bestand bzw. der Händler beweisen müßte, dass das Schloss beim Kauf in Ordnung war. Oder zählt das Schloss als Verschleissteil, was nach 6 Jahren den Geist aufgibt, so dass eine Gewährleistung nicht greift?