Zitat:
soweit ich weis musst du die oberen eintragen lassen weil sie schräg wie bei der motorhauben verlängerung über die scheinis gehen, bei den unteren weis ich es nicht so genau glaube aber das die eintragunsfrei sind
(Zitat von: rdy)
Beide müssen eingetragen werden!
Selbst so ne dumme Blende ist eine Änderung an der lichttechnischen Einrichtung.
Ohne ABE oder Eintragung geben dir die freundlichen Herrschaften der Polizei eine Mängelkarte.
Bei den Blenden ohne TÜV kann man versuchen mit der ABE von Kamei oder dem Gutachten von Rieger als Vergleichsgutachten eine Eintragung gemäß §19.2 zu bekommen.
Die schräge Blende wird nach §19.3 eingetragen, wobei eine Scheinwerferbeschränkung (z.B DE-Scheinwerfer von Bosch, Hella oder ZKW) ebenfalls im Gutachten hinterlegt sein könnte.