Zitat:
du verstößt dagegen nicht. nur derjenige der diese anbietet. sollte ich mich jetzt irren, is das aber egal weil wenn du einige songs lädst, is das nur halb so wild.
viel wichtiger ist wieviel du anbietest. die grünen vom bka werden ab einer zahl von 200-300 datein auf dich aufmerksam. alles was sich darunter bewegt, is denen nich so wichtig, weil es davon viel zu viele gibt. entweder 300 leute abmahnen die jeweils eine datei anbieten oder einen abmahnen der 300 datein anbietet. man kann sich ja ausrechnen was wieviel arbeit macht
(Zitat von: Doedelhai159)
...ist so leider nicht ganz richtig. Es wird in letzter Zeit vermehrt gegen "kleine Fische" vorgegangen - Abschreckungstaktik. Das geschieht auch nicht durch das BKA sondern im Auftrag der Musikverlage. Sobald sie eine IP-Nummer zuordnen können wird Anzeige gegen Unbekannt erstattet und der Provider ist verpflichtet die Adressdaten preiszugeben.
Mach dir doch einen Ordner fertig den du zum Upload freigibst. Dort befinden sich dan ausschließlich urheberrechtlich unbedekliche Dateien (z.B. sinnlose Word-Dokumente)
Gruß Markus
Bearbeitet von - marueg am 25.09.2006 20:28:21