Zitat:
Wenn du keine Abholfristen im Vertrag (also bei der Verkaufsbeschreibung) festgelegt hast, kannst du die Sitze jedenfalls so einfach nicht weiterverkaufen. Du kannst ihm eine Abholaufforderung per Einschreiben mit Rückantort zusenden in dem du ihm eine gewisse Frist setzt und/oder ihn darauf verweist, dass jeder weitere Tag der Aufbewahrung über diesen Zeitraum hinaus mit einem finaziellen Ausgleich/Stellgebühr verbunden ist. Dabei solltest du der Glaubhaftigkeit halber lieber einen realistischeren Wert (vielleicht 1€/Tag) angeben.
Auf jeden Fall sind das nicht mehr deine Sitze und wenn du sie verkaufst, kann er von dir Ersatz fordern. Oder er kauft auf deine Kosten neue Sitze bei BMW...
(Zitat von: autobahnraser80)
Kann ich nur zustimmen.. Egal ob ebay oder nicht. Es geht letztendlich um Kaufvertragsinhalte sowie vereinbarungen.. Du hast anscheinend keine Abholfrist gesetzt und somit bist du in der Aufbewahrungspflicht... Was du auf alle Fälle machen kannst, seine Telefonnr nachforschen oder sich an EBAY wenden.. Dazu noch anschreiben und IHM mit Stellgebühr pro Tag androhen.. Der wird sich mit sicherheit melden... Ausserdem sollte man ja sowieso gewissenhaft und FAIR und Kundenfreundlich bleiben (abwarten bis er sich meldet und seine Ware aushändigen)....
Ich würd alleine aus gewissenheit nicht auf die IDEE kommen von wegen: haha der hat bezahlt und holt die ware nicht, da kann ich die weiter verkaufen...
Mensch, vielleicht ist der typ erkrankt, oder urlaub oder sonstiges.....
Schreibe EBAY an, damit die den auch noch kontaktieren. Selbst die nr rausfinden und telefonieren. ansonsten abwarten...
SO ist es aus meiner sicht korrekt.. alles andere ist kriminelle energie und reine abzocke....
mfg