Zitat:
Ich habe letztes Jahr im Juni Einspruch erhoben und erst letzte Woche wieder von der Behörde gehört. Das ist über ein Jahr!
Weiss jemand, ob es da so etwas wie Verjährung gibt???
Es gibt da ein paar Fristen - aber nagle mich jetzt nicht fest.
Innerhalb von drei Monaten muss der Verantwortliche (also Fahrer) gefunden werden.
Einspruch, etc. hat aufschiebende Wirkung - aber -
Bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldgeschichten muss innerhalb einer gewissen Zeitspanne ein Bußgeldbescheid ausgestellt werden.