Bike an nen Kollegen verkauft und nun nur Ärger... (Geplaudere Forum)
Moin,
ich habe vor 2 Wochen meine Kawa ZX-7R an einen Kollegen verkauft. Der hat gerad seinen Führerschein gemacht und muss das gute Stück auch noch auf 34 PS drosseln lassen. Jedenfalls hat er sich das Teil vorher angeschaut mit jemanden der Ahnung hatte und sie dann gekauft. Kam mir auch ganz gelegen, da ich mir so die Arbeit mit Autoscout24 und Mobile gespart habe.
Jedenfalls habe ich die Kawa für ihn gleich zur Werkstatt zum drosseln gefahren. Im Kaufvertrag hatte ich reingeschrieben, dass die Reifen erneuert werden müssen und das sie unfallfrei ist.
Wie es kommen musste, haben die in der Werkstatt natürlich gleich gemerkt, dass er keine Ahnung hat. So haben sie ihm gleich neue Reifen angedreht und gesagt, dass die Kette und die Bremsen gemacht werden müssten. Ich sagte ihm daraufhin, dass der komplette Kettensatz 2005 gemacht wurde und die Bremsen nicht mal Verschleißgrenze hätten (war im März erst beim TÜV und der meinte für dieses Jahr geht das locker noch). Damit war die Sache für mich erledigt...
Nun hat er die Kawa letzte Woche aus der Werkstatt abgeholt und die meinten zu ihm, dass das nen Unfallmotorrad sei, da sie an der Verkleidung unten rechts Schrammen in Längsrichtung hat. Er mich wieder angerufen, um nachträglich Geld rauszuholen. Da hab ich ihm gesagt, dass die Maschine dem Vorbesitzer mal umgefallen ist und die Schrammen daher kommen. Ob das Ganze nun an der Ampel war oder sie vielleicht nen Berg leicht runtergerutscht ist (wegen der Längsrichtung der Schrammen) kann ich nicht sagen. Jedenfalls würde die Verkleidung ganz anders aussehen, wenn die Maschine nen richtigen Unfall gehabt hätte. Er hatte die Schrammen angeblich bei der Besichtigung gar nicht gesehen und nun nervt mich der Typ ständig, wenn ich ihn auf der Arbeit sehe ...
Was soll ich denn machen ?! Nen schlechtes Gewissen habe ich auf jeden Fall nicht, denn für mich ist die Kawa unfallfrei und dazu stehe ich auch. Nen Auto ist auch kein Unfallwagen, wenn ich mal an der Garagenecke hängen geblieben bin, oder ?! Außerdem ist das Teil 10 Jahre alt und ich bin kein Händler... Privatkauf ist Privatkauf und Kaufvertrag ist Kaufvertrag ...
Man nervt der Typ mich vielleicht an. Also merkt euch, nie an Kollegen, Bekannte oder Verwandte verkaufen !! :-)
Konfuzius sagt: "Der Weg ist das Ziel."
Prinz Leopold sagt: "Den Weg in einem BMW M5 zurückzulegen, ist aber noch besser."
Hallo chrischy79,
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Gruß
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Wenn du dir sicher bist, das sie keinen Unfall hatte etc. dann lass dir ja nix blödes von dem einreden.
Aber ist schon blöd wenn man 'nem Kollegen was verkauft und der dann damit Ärger hat und du dem jeden Tag begegnest...
Nen Kumpel von mir hat auch schon den Vorschlag gemacht zum Gutachter zu gehen und wenn sie nen Unfall hatte bezahl ich den Gutachter und wenn nicht der Käufer ... ist mir aber irgendwie zu blöd. Im Nachhinein hat der Käufer doch eh keine Rechte oder seh ich das falsch ?!
Zumal ihm die Werkstatt auch gesagt hat, dass der Rahmen und so nicht beschädigt sind.
Konfuzius sagt: "Der Weg ist das Ziel."
Prinz Leopold sagt: "Den Weg in einem BMW M5 zurückzulegen, ist aber noch besser."
Bin mir zwar nicht 100%ig sicher, aber ich glaub wenn er dir nachweisen kann dass das Bike mal 'nen Unfall hatte musst du das Bike im Extrem-Fall zurück nehmen, bzw. mindestens 'nen Teil vom Kaufpreis erstatten.
Aber wie gesagt, ist nur 'ne Vermutung.
Zitat:
Man nervt der Typ mich vielleicht an. Also merkt euch, nie an Kollegen, Bekannte oder Verwandte verkaufen !! :-)
(Zitat von: chrischy79)
Die erfahrung hab ich auch schon gemacht. Dann kamen fragen wie jetzt stimmt an dem auto das nicht bla bla bla....
Privatverkauf gesehen wie gekauft, du bist auf der sicheren seite.
SUCHE LED RÜCKLEUCHTEN *DEFEKT* in WEISS !!!!!!!!!!!!!!!
Tipp:
Von Privat ist sowieso jegliche Art von Garantie ausgeschlossen. (das schonmal-passt hier zwar nciht aber egal)
Leider kenn ich mich im BGB nicht so gut aus. Ich weiß nur, dass der Käufer Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung §437ff BGB im Falle eines Mangels hat. Kannst ja mal ein bisschen blättern wenn es dich zufrieden stellt aber da wirst nichts anderes finden.
Das worauf ich hinaus will kann ich leider auch nciht finden. Es geht darum, oib du zum Zeitpunkt des Verkaufes den Mangel kanntest oder nicht und ob dies Auswirkungen hat auf §437ff, die Recht des Käufers.
Allein die Tatsache dass er jmd dabei hatte der Ahnung hat, reicht überhaupt nicht. Das ist so gut wie nichts...eigentlich überhaupt nichts. Dann müsste es schon ein Gutachter gewesen sein und ein Gutachten erbracht haben, was allerdings nicht der Fall sein sollte.
Theoretisch hätte er Anspruch auf Minderung des Kaufpreises. Nacherfüllung ist ja eh nicht drin.
So jetzt mein Rat an dich. Es hängt nun von dir ab wie du die Sache angehen tust. Lass dir was einfalllen, "mir würde da ganz sicher was einfallen." Allerdings denke ich nciht, dass er einen Anwalt nehmen würde, das wäre unökonomisch und stände der zugrundeliegenden Sache ausser Verhältnis.
Lass dir was einfallen. Du weißt, dass er Rechte hat, falle es sich wirklich um ein Unfallfahrzeug handelt.
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Ja sicher hat er Rechte, aber ich habe die Kawa ja auch so gekauft (April 2005) und da war sie schon so. Hatte auch jemanden dabei, der das bezeugen kann. Und der Typ von dem ich sie damals gekauft hatte, hatte im Kaufvertrag auch unfallfrei geschrieben... könnte man da denn nicht gegebenenfalls nachträglich was machen ?!
Ich glaub kaum, dass mein Käufer sich nen Anwalt nehmen würde. Er wollte nur darauf hinaus im Nachhinein noch nen bisschen Geld zurück zu holen. Er meinte, wenn er sie mal wieder verkaufen will muss er sie ja als Unfallmotorrad verkaufen. Ich hab zu ihm gesagt zwischen UMFALL und UNFALL ist nen himmelgroßer Unterschied.
Hätte ich im Vorhinein gewusst, dass er so nen 100%iger ist, hätte ich sie ihm nie verkauft...
Konfuzius sagt: "Der Weg ist das Ziel."
Prinz Leopold sagt: "Den Weg in einem BMW M5 zurückzulegen, ist aber noch besser."