Hi also ich hab mal ne frage musste auf grund eines neuen felgenkaufes das fahrwerk wieder verändern.Nun hab ich auch noch hinten spurplatten drauf. wie läuft das jetzt bei der eintragung ab?? muss ich den betrag nur einmal zahlen also für ne eintragung nach §19 abs.3.... oder muss ich sowohl für felgen/reifen, spurplatten und fahrwerksveeränderung jeweils den Betrag rechnen, also 3 mal?? danke
Wer andern eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät^^
Ich bin der Meinung dass das 3 Eintragungen werden, höchstens die Spurverbreiterungen und die Felgen könnte eine Eintragung zusammen werden, aber ich glaube auch die beiden werden extra eingetragen!
Wenn du beim Fahrwerk Höhe geändert has, musste das auch eintragen lassen. Und bei den Reifen/Felgen ist es das selbe, wenn du nu andere Gummmis mit anderer Breite drauf hast musste die eintragen lassen !