Juhu, hier ist wieder Onkel Gesetzes Text:
Vorab schon mal ein Link der denke ich die Rechtslage klärt:
Klickst du hier liest du mehr !Kurz um, durch verfälschen des Erscheinungsbildes kommt es zu einem Verstoß in der StVZO wodurch die Allg. Betriebserl. erlöscht. Das Strafmaß ist ja bereits tausendemale hier im Forum besprochen. Zudem kommt noch Fahren ohne gültigen Vers.Schutz hinzu da ja die Vers. nur ein Fahrzeug versichert, welches auch über eine Allg. Betreibserl. verfügt.
Die Bilder deines Bimmers sind zwar nett anzusehen bei Show Events, aber für den Straßenverkehr leider nicht erlaubt.
Trozdem Respekt für die ganze Arbeit.
Um denoch eine ABE zuerhalten würde ich die Lichtansteuerung entweder über eine Seperate Ansteuerung machen, die es erlaubt die Beleuchtung nur im geparkten zustand ohne Laufenden Motor zu betreiben, oder über einen Seperaten Stromanschluss, 230V der nur bei Shows/Events über eine Externe Einspeisung genutzt werden kann.
Und wirst dadurch noch lange Spaß an deinem Lichtumbau oder auch "Tannenbaum" wie er ja hier genannt wird habe.