Hallo evtl werde ich mich in absehbarer zeit selbständig machen als freiberufler.. da kämme auch die tatsache der privaten krankenversicherung dazu. da ich mich in der richtung nicht auskenne.. wie läuft das mit dem versichern ? bei welcher KV könnte ich mich als selbständiger versichern und wie teuer kämme mich das ganze. und inwieweit bin ich dann abgesichert.. desweiteren hab ich gelesen das man sich seit dem 1.2.06 auch als selbständiger freilwillig arbeitslosen versichern kann... wer da mehr weiss als her mit den infos.. und letzteres dann noch die rentenversicherung.. kann ich da trotzdem frweillig weiter reinzahlen oder sollte ich dann eher auf die private rentenversicherung setzen?
is richtig...wenn man sich selbständig macht oder z.b die betreuung eines erkrankten familienmitgliedes übernimmt o.Ä kann man sich freiwillig weiter alo versichern,um die anspürche auf arbeitslosengeld nicht zu verlieren.finde ich auf jeden fall sinnvoll...man weiss nie,wie lange eine selbstndigkeit gut geht und wäre dann ja schade,wenn man dadurch seinen anspruch auf arbeitslosengeld verlieren würde.du musst dich dann mit deiner arbeitsagentur in verbindung setzen,dort erhälst du nen mehrseitiges merkblatt mit allen notwendigen infos und der antrag ist auch dabei.der antrag ansich ist in 5 minuten ausgefüllt...sind nur pers. daten und halt,wie der betrag abgezogen werden soll...mtl/halbjährlich/jährlich....?!
die genaue höhe weiss ich leider nich mehr (kaum arbeitet man dort nen monat nich,verdräng man alles *gg* ),aber war absolut nich hoch der betrag.
Da ich bis vor 2,5 Monaten noch in der Rentenversicherung gearbeitet habe, empfehle ich dir dich privat zu versichern, ja nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Wenn du die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hast, ist es in Ordnung. Wenn du aber, so wie ich, nur 58 Monate eingezahlt hast dann zahl noch 2 Monate ein damit du die WZ erfüllt hast.
Wie gesagt, unbedingt privat versichern und ja nicht gesetzlich. :-)
ich hab jetzt 6 jahre in die gesetzliche RV eingezahlt und geh nun ab 01.08 ja ins beamtenverhältnis über.....was is denn mit der zeit,die ich eingezahlt habe? verfällt das komplett alles,oder kann man ansprühce geltend machen?
Du hast die 5 Jahre Wartezeit erfüllt, d.h. also du hast mit 65 'nen Anspruch auf die normale geseztliche Regelaltersrente.
Diese Rente wird jedoch auf deine spätere Beamten-Pension angerechnet, selbst wenn die Rente nicht zur Auszahlung kommt. D.h. also mit 65 nicht vergessen die Regelaltersrente zu beantragen ;-)
Achso, noch was: Hättest du keine 5 JAhre einbezahlt hättest du dir die Beiträge erstatten lassen können das wären dann einige Tausend Euro... wär halt besser gekommen als die Rente später, aber so hast ja auch was...
Bearbeitet von - 332i-Machine am 24.07.2006 20:08:18