Hallo, habe vor kurzen meine Betriebskostenabrechnung bekommen. Und jetzt frag ich mich wie es mit der Umlagefähigkeit der kosten für präsens in den Häusern und kleinere reparaturen ohne Material (denke mal Instandhaltungskosten nicht umlegbar)
wenn ihr eine Idee habt wo ich was finde wäre nett. Bin zu blöde zum google`n :-D Hab nichts gefunden über präsens in den Hausern
Kleinreparaturen kann lt. Mievertrag auf den Mieter umgelegt werden. Auch das Material ggf.
Sollte der Hausmeister evtl. selbst Reparaturen durchführen, so muss ggf. die Kostenposition HSM gekürzt werden.
Instandhaltungskosten an sich sind nicht umlegbar.
Dies sind nun mal rein allgemeine Aussagen. Da sich aber im Bereich ImmoRecht sehr viel unterscheiden lässt, kann ein wirklich korrekter Tip nur gegeben werden, wenn details vom Mietvertrag und der Abrechung bekannt sind. Dies aber dann vielleicht eher per PM um dem Datenschutz gerecht zu werden.