Zitat:
a) soll ich den tüv fragen ob sie überhaupt eintragungspflichtig sind ?
Reifen/Felgen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, müssen eingetragen werden, außer, sie sind ab Werk für dieses Fahrzeug freigegeben worden, nur halt nicht an diesem Fahrzeug moniert gewesen.
Wenn dies der Fall ist, kann man sich ne Bestätigung vom BMW-Händler ausdrucken lassen.
Zitat:
b) soll ich erst die reifen drauf packen und dann zum tüv ?
Immer erst abklären, welche Reifendaten mußt du für den Wagen haben, (Abrollumfang/Traglast/Geschwindigkeitsindex).
Wenn der Wagen z.B. nicht die nötige Traglast hat für den Wagen, stellt sich der Prüfer quer, oder sie streichen dir Zuladungsgewicht.
Zitat:
c) oder lieber vorher mich beim tüv erkundigen, ob ich überhaupt mit den reifen zum tüv fahren darf ?
Vorher fragen, was auf den Felgen zu diesem Wagen eintragbar ist, dann kaufen, aufziehen, und ab zum TÜV, eintragen lassen.