Zitat:
aber seid mal vorsichtig gegenüber der RENNLEITUNG... Was manche SPEZIS machen, ist, das die spezis ihre ringe und Neblis einschalten in der dämmerung.. Also wer von euch machts und sich anhalten lässt, weil neblis nur im nebel erlaubt sind, darf der spezi seinen bimmer nächste tage bei der rennleitung vorführen...
mfg
(Zitat von: emjey)
Falsch!!! Bin auch angehalten worden mit Standlicht+Neblis!
Habe gedacht die hätten mich deswegen angehalten! Nix da! allgemeine Verkehrskontrolle! Die haben wegen dem Licht nichts gesagt! Udn meinten: "Standlicht Nebelscheinwerfer hätten wir vor einem Jahr was sagen können, aber nun ist es legal!"
Ich habe daraufhin den Onkel vonnem Kollegen gefragt! Der sit Fahrlehrer! Der sagte mir auch, das es vollkommen legal ist! Stnadlich alleine nicht! Mit Neblis wohl! Es heißt:
"Standlicht ist nur in Verbundung mit Zusatzscheinwerfern in der STVO zulässig!"
Neblis werden als Zusatzscheinwerfer definiert...
Soviel dazu ;-)
Gruß
MaPaXa