Zitat:
...ich habe gehört, dass es erlaubt ist, die Kurzzeitkennzeichen (oder 5 Tageskennzeichen) an andere zu leihen.
Absolut falsch! Wer hat Dir denn den Unsinn erzählt?
Ein Kurzzeitkennzeichen darf auf genau einem Fahrzeug verwendet werden.
Wenn das Fahrzeug im roten Schein eingetragen ist, war's das.
Fürs Wochenende wirst Du keine Zulassung mehr bekommen.
Du könntest Dir höchstens von jemandem ein rotes 06er Händlerkennzeichen ausleihen.
Wird Dir aber alleine wegen Deiner blauen Augen niemand geben...
Ciao - Carsten
____________________________
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...